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Ich weiß, das ist alles total umständlich und nervig, aber so bist du auf der sicheren Seite. Ich würde aber sowieso erstmal mit den "Züchtern" reden, was ihr denn da nun für ne Rasse habt und dann mit allen Beweispapieren zum OA, um die Geschichte aufzuklären.
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
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@simone ![]() Die Haltegenehmigung hat nichts mit spazieren gehen zu tun. Sie ist genau das, was sie aussagt. Eine Genehmigung zum Halten....., ohne diese darf das O-Amt den Hund einziehen! Bei uns (Nettetal/Krefeld) dürfen die Hunde mit frühestens 15 Mon. am VT teilnehmen. @BlackCloud was die Steuer angeht, hast du grundsätzlich natürlich Recht, aber laut dem hier eingefügten Link handhabt Hamm das genauso wie Dortmund und Nettetal. In die hohe Steuer fallen nur gefährliche Hunde, keine §10 Hunde.
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![]() In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
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Also: Der normale Sachkundenachweiß reicht aus, nur bei Liste 1 Hunden muss ein anderer Sachkundenachweis gemacht werden. Der normale Sachkundenachweis kann bei Sachverständigen erfolgen, der Nachweis für Liste 1 Hunde muss beim Amtstierarzt erfolgen. Ach ja, ich müßte es besser wissen? ![]() Ich würde empfehlen, sowohl die Haltergenehmigung als auch den Test zur Leinen- und Maulkorbbefreiuung gemeinsam zu machen. Der Hund kann nur von einer Person im Haushalt angemeldet werden, dann ist er ordnungsgerecht gemeldet und wird nicht entzogen! Wollen aber beide mit dem Hund spazieren gehen, dann müssen sie dafür den Sachkundenachweis, Führungszeugnis etc. gemacht haben! Soll der Hund ebenfalls von Leine und Maulkorb befreit geführt werden, müssen auch beide den Test gemacht haben. Sonst muss der Hund Leine und Maulkorb tragen. Ich habe mich zu diesem Thema sehr genau informiert und niemand darf mit einem Hund spazieren gehen, wenn er nicht die Sachkunde dafür hat. Aber selbst dann ist noch Maulkorb und Leine zu tragen, es sei denn deie Befreuung wurde für die betreffende Person ausgeteilt. Sorry, war das jetzt verständlich?
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LG Simone ![]() |
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Ja, es gibt Sachvertändige neben dem Vet-Amt, die den "großen" abnehmen dürfen. Zitat:
Das am besten (aber nicht zwingend) bevor der Hund einzieht. Zitat:
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![]() In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
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Kann einer den LINK nochma einsetzten? |
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