09.03.2006, 22:11
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Großherzog / Großherzogin
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Registriert seit: 06.08.2005
Ort: Paderborn, NRW
Beiträge: 484
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Habe heute das hier gefunden im GH-Forum... ist interessant für alle, die Ausstellungen besuchen wollen.
Zitat:
Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.
Postfach 10 41 54 - 44041 Dortmund - Germany
Tel.: (00 49/2 31) 5 65 00-44 - Fax: (00 49/2 31) 59 24 40
Internet: http://www.vdh.de
Sehr geehrte Frau XXX,
Änderung der Deutschen Tollwut-Verordnung!
Die Deutsche Tollwut-Verordnung wurde den neuen EU-Bestimmungen angepasst.
Zusammenfassend lassen sich die Änderungen wie folgt darstellen:
Die Frist, die zur Immunisierung akzeptiert wird, sinkt von vier auf drei Wochen.
Eine Wiederholungsimpfung ist nicht automatisch nach 12 Monaten fällig, sondern zu dem Zeitpunkt, der vom Impfstoffhersteller für die Gültigkeit des Impfstoffes genannt wird.
Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt Dortmund werden diese Vorgaben für die Veranstaltungen in Dortmund den Ausstellern wie folgt bekanntgegeben und durch das Veterinäramt kontrolliert:
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitnehmen!)
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden.
Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Da insbesondere die Anerkennung von 12 Monaten als Grundgültigkeitsdauer (auch in den Fällen, in denen der Tierarzt keinen Eintrag in der Rubrik "gültig bis" vorgenommen hat) und auch die Anerkennung der Eintragung bei einer längeren Gültigkeitsdauer Individualentscheidungen des Veterinäramtes Dortmund in Absprache mit dem Kreisveterinäramt sind, empfehlen wir den Ausstellern, die andere Veranstaltungen besuchen wollen, sich mit dem jeweiligen Veranstalter in Verbindung zu setzen und vorab zu klären, wie der dort zuständige Amtsveterinär die Vorgaben umsetzt.
Mit freundlichen Grüssen
Heidrun Eisenberg
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(Diese Angaben gelten also für Veranstaltungen in Dortmund, bei anderen Veranstaltungen sollte man sich bei dem Veranstalter informieren.)
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LG Stina
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