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  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2006, 21:11
Benutzerbild von Duke the Bulldog
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 06.08.2005
Ort: Paderborn, NRW
Beiträge: 484
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Habe heute das hier gefunden im GH-Forum... ist interessant für alle, die Ausstellungen besuchen wollen.


Zitat:
Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.
Postfach 10 41 54 - 44041 Dortmund - Germany
Tel.: (00 49/2 31) 5 65 00-44 - Fax: (00 49/2 31) 59 24 40
Internet: http://www.vdh.de

Sehr geehrte Frau XXX,

Änderung der Deutschen Tollwut-Verordnung!

Die Deutsche Tollwut-Verordnung wurde den neuen EU-Bestimmungen angepasst.

Zusammenfassend lassen sich die Änderungen wie folgt darstellen:
Die Frist, die zur Immunisierung akzeptiert wird, sinkt von vier auf drei Wochen.

Eine Wiederholungsimpfung ist nicht automatisch nach 12 Monaten fällig, sondern zu dem Zeitpunkt, der vom Impfstoffhersteller für die Gültigkeit des Impfstoffes genannt wird.

Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt Dortmund werden diese Vorgaben für die Veranstaltungen in Dortmund den Ausstellern wie folgt bekanntgegeben und durch das Veterinäramt kontrolliert:

Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitnehmen!)

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden.

Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.

Da insbesondere die Anerkennung von 12 Monaten als Grundgültigkeitsdauer (auch in den Fällen, in denen der Tierarzt keinen Eintrag in der Rubrik "gültig bis" vorgenommen hat) und auch die Anerkennung der Eintragung bei einer längeren Gültigkeitsdauer Individualentscheidungen des Veterinäramtes Dortmund in Absprache mit dem Kreisveterinäramt sind, empfehlen wir den Ausstellern, die andere Veranstaltungen besuchen wollen, sich mit dem jeweiligen Veranstalter in Verbindung zu setzen und vorab zu klären, wie der dort zuständige Amtsveterinär die Vorgaben umsetzt.

Mit freundlichen Grüssen
Heidrun Eisenberg
(Diese Angaben gelten also für Veranstaltungen in Dortmund, bei anderen Veranstaltungen sollte man sich bei dem Veranstalter informieren.)
__________________
LG Stina
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  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2006, 13:08
Benutzerbild von Duke the Bulldog
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 06.08.2005
Ort: Paderborn, NRW
Beiträge: 484
Standard Geldgierige TÄ

Habe gerade das hier im GH-Forum gelesen und finde es echt unmöglich

Zitat:
War heute bei einem (uns bis dato noch unbekannten) TA zwecks impfen. Wollte ja nur die SHP haben...hatte extra vorher angerufen und gefragt. Er wollte zwar wissen warum ich nicht die 7-fach Impfung nehme aber es war okay.

Wir da rein, alles super. Er hat den Kleinen so liebevoll behandelt dass ich dacht "WOW, da bleibste"....okay, also untersucht, geimpft (mir sogar extra den Impfstoff gezeigt damit ich selber lesen kann dass es nur SHP ist ) und dann gechipt..

Und dann wagte ich es die Frage zu stellen ob er auch schon die 3-Jahres-Tollwutimpfung impfen würde.

Erste Reaktion: Gibt es nicht.
Aufklärungsversuch meinerseits.

Zweite Reaktion: Ist in Deutschland nicht erlaubt.
Aufklärungsversuch meinerseits.

Dritte Reaktion: Ob ich denn wohl mehr wisse als er als TA.
Aufklärungsversuch meinerseits.

Vierte Reaktion: Es gäbe Studien die belegen dass die Impfung nicht so lang anhält.
Als ich dann anführte dass es doch in einigen Ländern schon seit Jahren so gehandhabt wird und ich ihm auf Nachfrage auch noch Länder nennen konnte kam nur noch:

Von irgendwas müssen wir ja auch leben.
__________________
LG Stina
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  #3 (permalink)  
Alt 11.03.2006, 14:50
Benutzerbild von Zombie
Ritter / Edle
 
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Beiträge: 12
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Dazu habe ich diesen Ausschnitt gefunden:

Impfungen als Haupteinnahmequelle der Kleintierärzte

Tierärzte leben vom Impfen. Die durchschnittliche Kleintierpraxis erwirtschaftet 20 bis 40 Prozent ihrer Einnahmen aus Impfungen. Dabei verdient der Tierarzt nicht nur an der medizinischen Prozedur an sich, dh an der vorhergehenden Untersuchung des Impflings (falls sie denn stattfindet) und an der Injektion, sondern vor allem an den Impfstoffen selbst. Er besitzt nämlich, anders als die Humanärzte, das Dispensierrecht, dh er darf Arzneimittel – ähnlich wie ein Apotheker – einkaufen und auf eigene Rechnung an den Patientenbesitzer weiterverkaufen, und zwar mit Preisaufschlägen, die ihm gesetzlich vorgeschrieben sind.

(Quelle:http://www.barfers.de/impf/impfhunde.htm)

Liebe Grüsse
Zombie und Co.
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