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Alt 10.03.2006, 14:07
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Angua Angua ist offline
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Standard Senat senkt Gebühren für Hamburgs Hundehalter

Senat senkt Gebühren für Hamburgs Hundehalter

Gute Nachrichten für Hamburger Hundehalter: Auf sie kommen vom 1. April an mit dem neuen Hundehaltungsgesetz geringere Kosten zu, als zunächst geplant. Einige Gebühren, die in einer entsprechenden Senatsdrucksache vorgesehen waren, werden gesenkt. Das bestätigte Harald Krüger (CDU), Vorsitzender des zuständigen Gesundheitsausschusses, dem Abendblatt. "Wir haben intensive Gespräche mit dem Senat geführt und dabei erreicht, daß bestimmte Gebühren im Sinne der Hundehalter reduziert werden."

Und das sind die Änderungen: Bisher war für die Befreiung von der Anleinpflicht in Härtefällen, das heißt für alte und kranke Hunde, eine Gebühr von 50 Euro vorgesehen. Dieser Vorgang wird jetzt nur noch 18 Euro kosten. Von 28 Euro auf 18 Euro wurden die Gebühren für die Anerkennung bereits abgeleisteter Hundeprüfungen gesenkt. Und noch eine finanzielle Erleichterung hat die CDU-Fraktion ausgehandelt: So soll die Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung jetzt auch direkt durch den Prüfer erfolgen können. Das wird dann nur zehn Euro kosten. Veranlaßt der Hundehalter die Befreiung selber, bleibt es bei den geplanten 18 Euro.

Wie berichtet, gilt mit dem neuen Hundehaltungsgesetz ein allgemeiner Leinenzwang in Hamburg, der allerdings erst am 1. Januar 2007 in Kraft tritt. Davon befreit werden können nur Hunde, die eine Gehorsamsprüfung bestehen. Die Gebühren zum neuen Hundehaltungsgesetz wird der Senat am 21. März endgültig verabschieden.

Bis Anfang April sollen die rund 38 000 in Hamburg registrierten Hundehalter laut Krüger einen "Brief mit umfassenden Informationen zum neuen Gesetz und den Gebühren erhalten".

ug
erschienen am 10. März 2006


http://www.abendblatt.de/daten/2006/03/10/541739.html
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