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  #21 (permalink)  
Alt 18.02.2006, 09:37
Benutzerbild von Andrea
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 19.02.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 855
Standard Auf der Durchreise

oder ein paar Tage im Urlaub, wie auch immer, der Hund muß Maulkorb und Leine tragen. Unwissenheit schützt nicht. Allerdings glaube ich auch nicht, daß einem Bayern auf Besuch der Hund abgenommen wird, falls er sich ausweisen kann. Bußgeld ist aber immer drin.( Unsere neuen Polizeiuniformen müssen ja noch abbezahlt werden...)
das große Problem haben Menschen, die in S-H leben und in HH arbeiten. Die können für ihren Hund in HH keine Befreiung bekommen, weil sie nicht hier gemeldet sind. Trotz Erfüllung aller Auflagen wird kein Bezirksamt die Eintragung übernehmen. Das ist einfach bescheuert.

Bei uns ist seit ein paar Wochen ein 17 jähriger junger Mann im Park, der eine zauberhafte kleine AmStaff Hündin aus Polen mitgebracht hat. Er war der Meinung man muß dann eben mit Maulkorb und Leine leben, daß wäre für ihn akzeptabel. Er wußte nicht, daß er eine Erlaubnis zur Haltung braucht. Meiner Meinung nach wird er diese nicht bekommen. Mal sehen, was draus wird.
__________________
Gruß aus dem Norden
Andrea und Amy
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  #22 (permalink)  
Alt 19.02.2006, 19:09
Benutzerbild von Scotty
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 17.11.2005
Ort: Marseille
Beiträge: 748
Standard

Zitat:
Zitat von Andrea

Bei uns ist seit ein paar Wochen ein 17 jähriger junger Mann im Park, der eine zauberhafte kleine AmStaff Hündin aus Polen mitgebracht hat. Er war der Meinung man muß dann eben mit Maulkorb und Leine leben, daß wäre für ihn akzeptabel. Er wußte nicht, daß er eine Erlaubnis zur Haltung braucht. Meiner Meinung nach wird er diese nicht bekommen. Mal sehen, was draus wird.

Erstens: Mit 17 bekommt er keine Halteerlaubnis
Zweitens: Er hat sich strafbar gemacht, weil er einen SoKa illegal nach Deutschland eingeführt hat.

Die Abkürzung HH steht nun wohl leider nicht mehr für Hansestadt Hamburg, sondern für Hundehasserstadt Hamburg.
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LG Scotty und Happy im Herzen

Molosser in Not
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  #23 (permalink)  
Alt 19.02.2006, 20:46
Benutzerbild von Andrea
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 19.02.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 855
Standard Du hast ja so recht,

ich habe glatt die illegale Einfuhr vergessen, ich Trottel!
Also ist es doch, wie ich vermutet habe ein kleiner Boxer-Labrador-Mix. Ansonsten hat der Hund wohl keine Chance. ich vermute er wird schnell in ein anderes Bundesland vermittelt. Falls ich den Typen noch treffe, bevor der SOD ihn zufällig findet. Ich halt Euch auf dem Laufenden.
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Gruß aus dem Norden
Andrea und Amy
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  #24 (permalink)  
Alt 20.02.2006, 13:23
Thyson
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Hier findet Ihr alles dazu!

http://www.ig-hundefreunde.de/
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  #25 (permalink)  
Alt 10.03.2006, 14:07
Benutzerbild von Angua
Individualist
 
Registriert seit: 01.12.2005
Beiträge: 1.574
Standard Senat senkt Gebühren für Hamburgs Hundehalter

Senat senkt Gebühren für Hamburgs Hundehalter

Gute Nachrichten für Hamburger Hundehalter: Auf sie kommen vom 1. April an mit dem neuen Hundehaltungsgesetz geringere Kosten zu, als zunächst geplant. Einige Gebühren, die in einer entsprechenden Senatsdrucksache vorgesehen waren, werden gesenkt. Das bestätigte Harald Krüger (CDU), Vorsitzender des zuständigen Gesundheitsausschusses, dem Abendblatt. "Wir haben intensive Gespräche mit dem Senat geführt und dabei erreicht, daß bestimmte Gebühren im Sinne der Hundehalter reduziert werden."

Und das sind die Änderungen: Bisher war für die Befreiung von der Anleinpflicht in Härtefällen, das heißt für alte und kranke Hunde, eine Gebühr von 50 Euro vorgesehen. Dieser Vorgang wird jetzt nur noch 18 Euro kosten. Von 28 Euro auf 18 Euro wurden die Gebühren für die Anerkennung bereits abgeleisteter Hundeprüfungen gesenkt. Und noch eine finanzielle Erleichterung hat die CDU-Fraktion ausgehandelt: So soll die Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung jetzt auch direkt durch den Prüfer erfolgen können. Das wird dann nur zehn Euro kosten. Veranlaßt der Hundehalter die Befreiung selber, bleibt es bei den geplanten 18 Euro.

Wie berichtet, gilt mit dem neuen Hundehaltungsgesetz ein allgemeiner Leinenzwang in Hamburg, der allerdings erst am 1. Januar 2007 in Kraft tritt. Davon befreit werden können nur Hunde, die eine Gehorsamsprüfung bestehen. Die Gebühren zum neuen Hundehaltungsgesetz wird der Senat am 21. März endgültig verabschieden.

Bis Anfang April sollen die rund 38 000 in Hamburg registrierten Hundehalter laut Krüger einen "Brief mit umfassenden Informationen zum neuen Gesetz und den Gebühren erhalten".

ug
erschienen am 10. März 2006


http://www.abendblatt.de/daten/2006/03/10/541739.html
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"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast."
(Antoine de Saint Exupéry)

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