Zitat:
Zitat von Jule69
Seh ich genauso. Aus genau diesem Grund sitzen schon reichlich Anlagehunde im Tierheim und dabei geht es nicht um die zu wenig gezahlte Steuer sondern einfach um die fehlende Haltegenehmigung. Das Finanzamt zu besch**** ist das eine, den Hund ohne Genehmigung zu halten was anderes. Kommt das Ordnungsamt durch irgendeinen Zufall/Vorfall dahinter haben sie das Recht den Hund einzuziehen. Vielleicht bekommst du die Chanche die Genehmigung nachträglich zu beantragen, vielleicht auch nicht. Oder es scheitert am nicht erfüllen können der Auflagen, Führungszeugnis etc.
Mir wäre das Risiko zu hoch. Der Leidtragende wäre mal wieder der Hund. Also lieber in den sauren Apfel beissen.
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Gibt's da denn keine ordnungsbehördliche Vorschrift, die sowas klar regelt???
In den "prominenten" Fällen hiess es doch immer, dass der Halter die Bedingungen nicht erfüllen konnte/wollte.
Kann mir in unserem Land so schlecht vorstellen, dass das nicht irgendwie eindeutig geregelt ist...
Und wirtschaftlich macht das für die Träger auch nicht wirklich Sinn!