AW: Wesenstest
Zitat:
Zitat von Peppi
Gibt's da denn keine ordnungsbehördliche Vorschrift, die sowas klar regelt???
In den "prominenten" Fällen hiess es doch immer, dass der Halter die Bedingungen nicht erfüllen konnte/wollte.
Kann mir in unserem Land so schlecht vorstellen, dass das nicht irgendwie eindeutig geregelt ist...
Und wirtschaftlich macht das für die Träger auch nicht wirklich Sinn!
|
Es gibt sicherlich einen Ermessensspielraum, es heißt ja kann entzogen werden bzw. mit einer Geldstrafe belegt werden.
http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf
s. §12/§20
__________________
In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
Geändert von Jule69 (09.01.2012 um 16:13 Uhr)
|