Thema: Wesenstest
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Alt 09.01.2012, 16:11
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Jule69 Jule69 ist offline
stolze Bullmastiffmama
 
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Standard AW: Wesenstest

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Gibt's da denn keine ordnungsbehördliche Vorschrift, die sowas klar regelt???

In den "prominenten" Fällen hiess es doch immer, dass der Halter die Bedingungen nicht erfüllen konnte/wollte.

Kann mir in unserem Land so schlecht vorstellen, dass das nicht irgendwie eindeutig geregelt ist...

Und wirtschaftlich macht das für die Träger auch nicht wirklich Sinn!

Es gibt sicherlich einen Ermessensspielraum, es heißt ja kann entzogen werden bzw. mit einer Geldstrafe belegt werden.

http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf

s. §12/§20
__________________

In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013

Geändert von Jule69 (09.01.2012 um 16:13 Uhr)
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