Zitat:
Zitat von Guayota
Meiner Meinung nach ist es schon etwas anderes, wenn ein Hund in seinem gewohnten Umfeld, in dem er sich auch zugehörig fühlt, auf Frauchen/Herrchen wartet (und das kann ja auch für ein paar Stunden ein entsprechender Zwinger im Garten oder ein gesicherter Garten sein), oder ob er irgendwo auf einem einsamen Grundstück "geparkt" wird.
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Da hast Du natürlich prinzipiell Recht, obgleich Hunde ja auch z.B. Firmengelände bewachen.