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Zitat von bx-junkie
Danke für den Link
Das hier find ich ganz interessant...
9. Amtstierarzt darf unangemeldet kontrollieren
Halter mehrerer Hunde müssen stets mit der Kontrolle durch einen Amtstierarzt rechnen. Auch, wenn sie keine Zuchtzwecke verfolgen, sind sie verpflichtet, dem staatlichen Veterinär Zutritt zur Wohnung und Einblick in die artgerechte Hundehaltung zu gewähren. Wer sich weigert, riskiert verwaltungsrechtliche Sanktionen, wie z.B. Bußgelder (AG Germersheim, Az: 7018 Js 2499/97 OWi).
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Ne, die Uschi vom Amt sagt, die dürfen die Hunde sofort einziehen! Voll krass, ey!