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  #1 (permalink)  
Alt 29.02.2012, 13:43
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung

Zitat:
Zitat von bx-junkie Beitrag anzeigen
Danke für den Link

Das hier find ich ganz interessant...
9. Amtstierarzt darf unangemeldet kontrollieren
Halter mehrerer Hunde müssen stets mit der Kontrolle durch einen Amtstierarzt rechnen. Auch, wenn sie keine Zuchtzwecke verfolgen, sind sie verpflichtet, dem staatlichen Veterinär Zutritt zur Wohnung und Einblick in die artgerechte Hundehaltung zu gewähren. Wer sich weigert, riskiert verwaltungsrechtliche Sanktionen, wie z.B. Bußgelder (AG Germersheim, Az: 7018 Js 2499/97 OWi).
Ne, die Uschi vom Amt sagt, die dürfen die Hunde sofort einziehen! Voll krass, ey!

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  #2 (permalink)  
Alt 29.02.2012, 14:51
Benutzerbild von Sorella
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 23.07.2010
Beiträge: 455
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Standard AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung

Das mit dem Warnschild am Tor habe ich schon von einem befreundeten Polizisten gehört.Er selber besitzt einen BB und einen AB.
Er sagt das meine Beschiftung " Vorsicht bissiger Hund, betreten auf eigene Gefahr" nicht ausreicht.Er hat spezielle Schilder an jeder Seite des Grundstücks, sonst gibts rechtlich keinen Schutz.Was steht den so bei euch, ich habe vergessen was er mir erzählte was da stehen muss.Wollte bald eh drauf zurückkommen..
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Der Hund bleibt dir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.02.2012, 15:08
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung

Zitat:
Zitat von Sorella Beitrag anzeigen
Das mit dem Warnschild am Tor habe ich schon von einem befreundeten Polizisten gehört.Er selber besitzt einen BB und einen AB.
Er sagt das meine Beschiftung " Vorsicht bissiger Hund, betreten auf eigene Gefahr" nicht ausreicht.Er hat spezielle Schilder an jeder Seite des Grundstücks, sonst gibts rechtlich keinen Schutz.Was steht den so bei euch, ich habe vergessen was er mir erzählte was da stehen muss.Wollte bald eh drauf zurückkommen..
Ich GLAUBE man muss ein Foto von dem Hund anbringen und das gilt auch soweit ich weiss nur "ausserhalb". Also nicht in der Wohnsiedlung.

Ansonsten darf Dein Hund Einbrecher einfach nicht beissen. Nur stellen und verbellen. Und ich GLAUBE wenn man es ganz genau nimmt, benötigt man eine VDH Wachhundeausbildung...

Wo wir wieder beim Monopol wären...

Bei uns steht: Warnung vor dem Hunde. Mut zum Risiko ...
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  #4 (permalink)  
Alt 29.02.2012, 16:18
Benutzerbild von Wie Waldi
Der mitohne Hund
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Niederrhein, nicht op de schäle Sick
Beiträge: 4.703
Standard AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung

Zitat:
Zitat von Sorella Beitrag anzeigen
Vorsicht bissiger Hund
Ich meine mich dran zu erinnern, dass es da mal einen Fall von grober Fahrlässigkeit gab, als ein Hund dann außerhalb des Grundstücks einen Beißvorfall hatte.
__________________
Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis".
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  #5 (permalink)  
Alt 29.02.2012, 22:58
Benutzerbild von sina
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 4.397
Images: 39
Standard AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung

Das Thema Warnschild hatten wir doch schon einmal, oder?
Bei mir ist kein Schild am Haus, warum sollte ich auch Einbrecher warnen.

Es gibt doch tatsächlich noch nette Vermieter!
Ich habe einen gefunden der mir sein nigelnagel neu saniertes Haus vermietet hat!
Die Bullys kennt der Vermieter (ende 70!) vom Sehen und Biene hat er neulich lässig auf den Kopf getätschelt und " na Mausi" gesagt!
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Viele Grüße,
Sina mit Paul
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Und alle im Herzen die über den Regenbogen gegangen sind!

Die Natur legt den Grund, der Mensch formt den Hund!
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