In Anlehnung an das TschG ist es nicht erlaubt, außer es liegt eine med. Indikation vor. Der VDH schreibt in seiner aktuellen Stellungnahme dazu, dass er es als Verstoß gegen das TschG wertet, ahndet und deutlich verurteilt.
http://www.vdh.de/news-left/items/st...enkrallen.html