Zitat:
Zitat von CaminaBurana
In Anlehnung an das TschG ist es nicht erlaubt, außer es liegt eine med. Indikation vor. Der VDH schreibt in seiner aktuellen Stellungnahme dazu, dass er es als Verstoß gegen das TschG wertet, ahndet und deutlich verurteilt.
http://www.vdh.de/news-left/items/st...enkrallen.html
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Entschuldigung, aber ich habe selten so viel dummes Zeug gelesen. Nur weil der Thierfelder polarisiert, bedeutet es ja nunmal nicht, das die Gegenseite automatisch im Recht ist. Wo der Film herstammt oder nicht ist auch nur zweitrangig.
Der VDH versteckt sich hinter einer unglücklichen Formulierung im Tierschutzgesetz.
"Das Entfernen von Daumenkrallen erfolgt nicht zum Erreichen bestimmter Rassenmerkmale. Nach unserem Kenntnisstand schreiben die jeweiligen Rassestandards nicht das Entfernen der Daumenkrallen vor. Daher gibt es gem. § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung keine Rechtsgrundlage für das Erteilen eines Ausstellungsverbots. Dies ändert nichts an der Bewertung durch den VDH, dass das Entfernen der Daumenkrallen ohne medizinische Indikation als Verstoß des Tierschutzgesetzes zu werten und zu ahnden ist."
Quelle:
http://www.vdh.de/news-left/items/st...enkrallen.html
Wenn der VDH es
"deutlich verurteilt", warum akzeptiert er dann die Meldung/das Ausstellen von Hunden, die ohne medizinische Indikation verstümmelt wurden?
Richtig, weil ihm Kohle durch die Lappen ginge, wenn er nach kupierten Hunden nun auch noch die "Verstümmelten" ausschlösse.
Manche Leute scheinen einfach nicht mehr Lesen zu können...