Zitat:
Zitat von Dega
Auf meinen Einwand "aber in Deutschland ..." haben sie gemeint, das könnten sie sich nicht vorstellen, da es dafür "europäische Gesetze" geben würde, die das einheitlich regeln.
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Vielleicht meinte damit der Beamte auch das
Jedermannrecht?
Da ist auch geregelt das man Einbrecher "festnehmen" darf ohne das man deswegen wegen Freiheitsberaubung z.B. angezeigt werden kann. Eventuell betrifft das auch die Zuhilfenahme eines Hundes? Die Gesetze sind ja manchmal so kompliziert...da aber dieses Jedermannsrecht in fast allen europäischen Staaten vorhanden ist, dachte ich das der Polizist das eventuell mit seiner Aussage meinen könnte?
Zitat:
Jedermann-Festnahme
Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen), eine Person festzunehmen.[1]
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Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme