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  #1 (permalink)  
Alt 30.03.2012, 08:09
bx-junkie
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Standard AW: CC reinrassig?

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Zitat von Dega Beitrag anzeigen
Auf meinen Einwand "aber in Deutschland ..." haben sie gemeint, das könnten sie sich nicht vorstellen, da es dafür "europäische Gesetze" geben würde, die das einheitlich regeln.
Vielleicht meinte damit der Beamte auch das Jedermannrecht?
Da ist auch geregelt das man Einbrecher "festnehmen" darf ohne das man deswegen wegen Freiheitsberaubung z.B. angezeigt werden kann. Eventuell betrifft das auch die Zuhilfenahme eines Hundes? Die Gesetze sind ja manchmal so kompliziert...da aber dieses Jedermannsrecht in fast allen europäischen Staaten vorhanden ist, dachte ich das der Polizist das eventuell mit seiner Aussage meinen könnte?

Zitat:
Jedermann-Festnahme
Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen), eine Person festzunehmen.[1]
Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme
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  #2 (permalink)  
Alt 30.03.2012, 10:56
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ohne ga 1998-2012
 
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Standard AW: CC reinrassig?

ja, Claudia, ich weiß es nicht. Wie gesagt, zu den "europäischen Gesetzen" habe ich nicht weiter nachgefragt.

Aber die Auffassung, man könne meterhohe Zäune ziehen und riesige Warnschilder aufhängen und davor noch dichte Dornenhecken pflanzen und das würde alles nichts nützen und in Anzeigen oder Schlimmerem enden, wenn ein Einbrecher beschließt, das alles zu ignorieren und trotzdem einzudringen ... das kann doch nicht sein!
Weil es aber von BlackCloud hier zum Beispiel angedeutet wurde und ich das auch schon sehr oft in ähnlicher Form in Hundeforen gelesen habe, würden mich die genaue rechtliche Grundlage beziehungsweise die Präzedenzfälle interessieren.
Ich bitte darum, mich nicht misszuverstehen. Ich suche keine Rechtfertigung oder Entschuldigung für den Fall, dass mein Hund jemanden beißen würde. Ich hinterfrage nur gern
__________________
Bei Betrachtung der letzten paar Jahrtausende Menschheitsgeschichte drängt sich sogar die Frage auf, warum ausgerechnet die Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine gehen und einen Maulkorb tragen sollen. (Juli Zeh)
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  #3 (permalink)  
Alt 30.03.2012, 12:18
bx-junkie
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Standard AW: CC reinrassig?

Zitat:
Zitat von Dega Beitrag anzeigen
ja, Claudia, ich weiß es nicht. Wie gesagt, zu den "europäischen Gesetzen" habe ich nicht weiter nachgefragt.

Aber die Auffassung, man könne meterhohe Zäune ziehen und riesige Warnschilder aufhängen und davor noch dichte Dornenhecken pflanzen und das würde alles nichts nützen und in Anzeigen oder Schlimmerem enden, wenn ein Einbrecher beschließt, das alles zu ignorieren und trotzdem einzudringen ... das kann doch nicht sein!
Weil es aber von BlackCloud hier zum Beispiel angedeutet wurde und ich das auch schon sehr oft in ähnlicher Form in Hundeforen gelesen habe, würden mich die genaue rechtliche Grundlage beziehungsweise die Präzedenzfälle interessieren.
Ich bitte darum, mich nicht misszuverstehen. Ich suche keine Rechtfertigung oder Entschuldigung für den Fall, dass mein Hund jemanden beißen würde. Ich hinterfrage nur gern
Ich denke für eine seriöse Auskunft wirst du einen Anwalt befragen müßen
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  #4 (permalink)  
Alt 30.03.2012, 12:36
Benutzerbild von Dega
ohne ga 1998-2012
 
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Standard AW: CC reinrassig?

@Claudia, das sowieso ...
hoffe, dass es nie nötig sein wird.
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