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Zitat von heder
Man sollte hier aber unterscheiden, um welche Form des Gutachtens es sich handelt.
Ist es vom OA angeordnet, geht natürlich auch ein Bericht dorthin, obwohl der Halter zahlen muss.
Bei einem privaten Gutachten darf ohne mein Einverständniss an niemanden etwas weitergeleitet werden.
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Es ist in Bayern ein wenig anders...Hier wird/muss das Gutachten immer vom Halter privat beauftragt werden, damit er überhaupt seinen Kat 2 gemeldet bekommt.
Gutachten vom OA sind sehr selten (angeordnet und wenn nur bei Nicht gelisteten Rassen) Da kommt es eher häufiger vor das vom Amt ein Rassegutachten gefordert wird, wenn nicht ganz klar ist, wo der Hund einzuordnen ist...und selbst dazu schicken die Ämter eher den Amtsvet vor, welcher aber diesbezüglich nicht das letzte Wort hat