Molosserforum - Das Forum für Molosser

Zurück   Molosserforum - Das Forum für Molosser > Austausch > Allgemeines

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 03.05.2012, 18:37
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.01.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 3.557
Images: 2
Standard AW: Gutachter in Rheinland Pfalz

Zitat:
Zitat von heder Beitrag anzeigen
Man sollte hier aber unterscheiden, um welche Form des Gutachtens es sich handelt.

Ist es vom OA angeordnet, geht natürlich auch ein Bericht dorthin, obwohl der Halter zahlen muss.

Bei einem privaten Gutachten darf ohne mein Einverständniss an niemanden etwas weitergeleitet werden.

Es ist in Bayern ein wenig anders...Hier wird/muss das Gutachten immer vom Halter privat beauftragt werden, damit er überhaupt seinen Kat 2 gemeldet bekommt.
Gutachten vom OA sind sehr selten (angeordnet und wenn nur bei Nicht gelisteten Rassen) Da kommt es eher häufiger vor das vom Amt ein Rassegutachten gefordert wird, wenn nicht ganz klar ist, wo der Hund einzuordnen ist...und selbst dazu schicken die Ämter eher den Amtsvet vor, welcher aber diesbezüglich nicht das letzte Wort hat
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2012, 15:53
Benutzerbild von heder
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 08.11.2011
Ort: Trier
Beiträge: 493
Images: 12
Standard AW: Gutachter in Rheinland Pfalz

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Es ist in Bayern ein wenig anders...Hier wird/muss das Gutachten immer vom Halter privat beauftragt werden, damit er überhaupt seinen Kat 2 gemeldet bekommt.
Gutachten vom OA sind sehr selten (angeordnet und wenn nur bei Nicht gelisteten Rassen) Da kommt es eher häufiger vor das vom Amt ein Rassegutachten gefordert wird, wenn nicht ganz klar ist, wo der Hund einzuordnen ist...und selbst dazu schicken die Ämter eher den Amtsvet vor, welcher aber diesbezüglich nicht das letzte Wort hat
Da haben wir es doch schon!
Wenn du als Auftraggeber, ein Gutachten forderst, egal ob HUnd, oder was auch immer, und dieses ohne deine Zustimmung an Dritte weitergegeben wird, so ist das juristisch gesehehn ein Verstoß gegen die bundesweit geltenden Datenschutzbestimmungen. Und wenn ein Gutachter sich weigert, Dir dieses auszustellen, weil Du dich mit der automatisierten Weitergabe nicht einverstanden erklärst, dann musst Du dich an entprechender Stelle beschweren!

Der Auftraggeber hatt zu bestimmen, an wen Daten weitergeleitet werden und an wen nicht.
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:06 Uhr.


Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22