Einzelnen Beitrag anzeigen
  #15 (permalink)  
Alt 04.05.2012, 16:53
Benutzerbild von heder
heder heder ist offline
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 08.11.2011
Ort: Trier
Beiträge: 493
Standard AW: Gutachter in Rheinland Pfalz

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Es ist in Bayern ein wenig anders...Hier wird/muss das Gutachten immer vom Halter privat beauftragt werden, damit er überhaupt seinen Kat 2 gemeldet bekommt.
Gutachten vom OA sind sehr selten (angeordnet und wenn nur bei Nicht gelisteten Rassen) Da kommt es eher häufiger vor das vom Amt ein Rassegutachten gefordert wird, wenn nicht ganz klar ist, wo der Hund einzuordnen ist...und selbst dazu schicken die Ämter eher den Amtsvet vor, welcher aber diesbezüglich nicht das letzte Wort hat
Da haben wir es doch schon!
Wenn du als Auftraggeber, ein Gutachten forderst, egal ob HUnd, oder was auch immer, und dieses ohne deine Zustimmung an Dritte weitergegeben wird, so ist das juristisch gesehehn ein Verstoß gegen die bundesweit geltenden Datenschutzbestimmungen. Und wenn ein Gutachter sich weigert, Dir dieses auszustellen, weil Du dich mit der automatisierten Weitergabe nicht einverstanden erklärst, dann musst Du dich an entprechender Stelle beschweren!

Der Auftraggeber hatt zu bestimmen, an wen Daten weitergeleitet werden und an wen nicht.
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
Mit Zitat antworten