Zitat:
Zitat von Peppi
Wo steht denn das schon wieder? Das stimmt nicht. Du trägst Unwahrheiten in die Welt!
So what?
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Steht in der Verordnung. Wer einen §3 Hund haben will, muss ein öffentliches berechtiges Interesse nachweisen und das ist das Tierheim. Privates Interesse wird nur in Ausnahmen genehmigt.
Und das ist nicht meine Freundin. Davon abgesehen habe ich ja nirgends geschrieben, dass sie die Hündin nicht wiederbekommt. Nur die Welpen nicht, weil es verboten ist.