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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Und Peppi?
Schick das doch an die Behörden aus Bonn. Von mir aus auch an das Bonner Tierheim. Dort sitzen dennoch Welpen von ner Tussi, die ihre Hündin decken liess. Und selbst wenn es kein Zuchtverbot gibt: in NRW ist es verboten Hunde dieser Rassen aus privater Hand zu erwerben. Also ist demnach die Zucht nicht erlaubt, weil man die Welpen als Privatperson nicht verkaufen darf. So what?
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Zitat:
Du schlussfolgerst wiederholt falsch. Vielleicht sollte Deine Freundin sich einfach mal einen Rechtsbeistand gönnen. Die besten Berater scheint sie nicht zu haben! Wo steht denn das schon wieder? Das stimmt nicht. Du trägst Unwahrheiten in die Welt! So what? |
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Gesetzliche Regelungen gab es und gibt es fernab der populistischen Hundegesetze.
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Zitat:
*mal aushelf* Jason schrei mich an, wenn ich mich da raushalten soll
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Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis". |
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Zitat:
Und das ist nicht meine Freundin. Davon abgesehen habe ich ja nirgends geschrieben, dass sie die Hündin nicht wiederbekommt. Nur die Welpen nicht, weil es verboten ist.
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Zitat:
Wo steht, dass man keine Hunde irgendwelcher Rassen verkaufen darf? |
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Och mensch Peppi,
nur für dich und jetzt bitte keine Erbsenzählerei http://www.stadt-koeln.de/buergerser...hrlichen-hund/ Auszüge daraus: Was ist ein "öffentliches oder privates Interesse" ? Wer ein "öffentliches Interesse" nachweisen muss, der muss belegen können, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem gewissen Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist. Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihren Hund aus einem Tierheim übernommen haben. __________________________________________________ _______ Einfuhr- und Verbringungsverbot Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämfung gefährlicher Hunde). Warum also sollte man Hunde nicht einführen dürfen, was als Straftat gelten würde, aber Züchten und verkaufen darf man, nach deinen Worten? Alleine der Link, der diesem Thread eingänglich zu Grunde liegt, zeigt doch auf, dass sich die Stadt Köln und mit Sicherheit nicht nur die, nicht an geltende Rechtssprechung hält! Gruss, Reinhold
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio |
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Lieber Reinold,
ich versteh nicht warum Du Dich über CDP aufregst, selber aber anderen Menschen Erbsenzählerei vorwirfst. Das wiederholen des falschen Paragraphen macht die Aussagen zum Zuchtverbot allerdings nicht richtiger. Wenn man Gesetze nicht versteht, bzw. sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt sie zu verstehen, darf man sich aber auch nicht beschweren, wenn die Behörden einen verarschen. Da zähl ich wahrlich lieber Erbsen und bin in der Lage mich zur Wehr zu setzen! |
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Zitat:
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