Seh ich nicht so
Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die Gefährlichkeit verschiedener Hunderassen bestätigt - gleichzeitig kippten die Richter ein Bundesgesetz, das die Zucht bestimmter, als gefährlich geltender Rassen verboten hatte - denn die Gesetzgebungskompetenz liege bei den Ländern.
Ich lese daraus nur, das es kein bundeseinheitliches mehr Gesetz ist, sondern die Entscheidung über die Handhabung bei den einzelnen Ländern liegt.
In einigen Bundesländern gab es ja auch Änderungen, in NRW offensichtlich nicht.
Gäbe es Änderungen, stünde auch irgendwo der entsprechende Gesetzestext, ist aber anscheinend nicht so, oder hast du ihn gefunden
?
Das deckt sich dann auch mit dem Bericht der Evaluation des LHundG aus 2008.
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013