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  #1 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 11:33
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
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Seh ich nicht so

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die Gefährlichkeit verschiedener Hunderassen bestätigt - gleichzeitig kippten die Richter ein Bundesgesetz, das die Zucht bestimmter, als gefährlich geltender Rassen verboten hatte - denn die Gesetzgebungskompetenz liege bei den Ländern.


Ich lese daraus nur, das es kein bundeseinheitliches mehr Gesetz ist, sondern die Entscheidung über die Handhabung bei den einzelnen Ländern liegt.
In einigen Bundesländern gab es ja auch Änderungen, in NRW offensichtlich nicht.

Gäbe es Änderungen, stünde auch irgendwo der entsprechende Gesetzestext, ist aber anscheinend nicht so, oder hast du ihn gefunden ?

Das deckt sich dann auch mit dem Bericht der Evaluation des LHundG aus 2008.
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
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Alt 16.07.2012, 11:57
Kaiser / Kaiserin
 
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Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Seh ich nicht so

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die Gefährlichkeit verschiedener Hunderassen bestätigt - gleichzeitig kippten die Richter ein Bundesgesetz, das die Zucht bestimmter, als gefährlich geltender Rassen verboten hatte - denn die Gesetzgebungskompetenz liege bei den Ländern.


Ich lese daraus nur, das es kein bundeseinheitliches mehr Gesetz ist, sondern die Entscheidung über die Handhabung bei den einzelnen Ländern liegt.
In einigen Bundesländern gab es ja auch Änderungen, in NRW offensichtlich nicht.
Weiss ich eben nicht. Ich habe es so verstanden, dass die Länder das neu hätten verifizieren müssen und oben hab ich ja das vom WDR gepostet... so hätte ich das auch interpretiert...

Und das mit der Evaluierung kann man auch anders interpretieren, hinsichtlich der Auflagen die Haltung betreffend...

Vielleicht bringt Reinold ja Licht ins Dunkel...
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  #3 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 14:07
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Weiss ich eben nicht. Ich habe es so verstanden, dass die Länder das neu hätten verifizieren müssen .......
Wenn es so wäre, wäre sicher auch dies irgendwo verankert.
Ist es aber nicht (ich find zumindest nichts), also vermute ich das die Gesetze die nicht geändert wurden, automatisch weiterhin Bestand haben.

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
......und oben hab ich ja das vom WDR gepostet... so hätte ich das auch interpretiert...
Das ist aber ja lediglich eine Zusammenfassung/Interpretation von irgendwem und beruht ja angeblich auf dem Urteil vom 16.03.2004. Deshalb hab ich das komplette Urteil gepostet und da finden wir besagtes ja beide nicht .

Die Geschichte von der jungen Frau mit der Staff Hündin und deren Welpen war übrigens seinerzeit auch Thema in der "aktuellen Stunde" im WDR.
Sie flog auf weil sie die Welpen inseriert hatte......
Mit diesem Bericht hätte das WDR dann seiner eigenen Aussage widersprochen

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
......Und das mit der Evaluierung kann man auch anders interpretieren, hinsichtlich der Auflagen die Haltung betreffend...
Ja das könnte man, aber in Verbindung mit dem Urteil, also wenn man das Gesamtbild sieht ........


Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Vielleicht bringt Reinold ja Licht ins Dunkel...
Ja, warten wir mal ab .
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  #4 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 14:24
Kaiser / Kaiserin
 
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Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Die Geschichte von der jungen Frau mit der Staff Hündin und deren Welpen war übrigens seinerzeit auch Thema in der "aktuellen Stunde" im WDR.
Sie flog auf weil sie die Welpen inseriert hatte......
Mit diesem Bericht hätte das WDR dann seiner eigenen Aussage widersprochen
Ja, aber vielleicht hatte die auch keine Haltergenehmigung... ich weiss es nicht.


Und wenn Behörden kennen manchmal die eigenen Gesetze nicht...
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  #5 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 14:38
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Ja, aber vielleicht hatte die auch keine Haltergenehmigung... ich weiss es nicht.
Beides , sie hatte einen Wurf den es nicht hätte geben dürfen und sie hatte für die Hündin keine Haltergenehmigung. Da man ihr aber ihre Unwissenheit und Gutgläubigkeit abgenommen hat, hat sie nach erfüllen der Auflagen die Hündin wiederbekommen. Die Welpen wurden über den Tieschutz vermittelt .


Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Und wenn Behörden kennen manchmal die eigenen Gesetze nicht...
Das ist leider tatsächlich sehr häufig so, in diesem Fall war aber wohl alles gesetzeskonform.


Lass uns auf Reinold warten und das Licht das er evtl mitbringt (falls er denn jemanden mit Kompetenz ans Telefon kriegt ).
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  #6 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 17:53
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Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Beides , sie hatte einen Wurf den es nicht hätte geben dürfen und sie hatte für die Hündin keine Haltergenehmigung.
Stimmt nicht. Die Frau hat eine Haltergenehmigung für die Hündin. Sie soll sie ja sogar wiederkriegen
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt.

Ein Berufs-Pessimist
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  #7 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 00:18
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Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Stimmt nicht. Die Frau hat eine Haltergenehmigung für die Hündin. Sie soll sie ja sogar wiederkriegen
In dem Fall den ich meine stimmt das mWn schon. Die junge Frau hat allerdings wie ich oben schon erwähnte die Haltergenehmigung im nachhinein bekommen und die Hündin längst zurück .

Aber trotzdem nett von dir das du mir in den Rücken fällst, obwohl ich bemüht war dir deinen zu stärken .
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