Zitat:
Zitat von Jule69
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Jetzt hab ich's.
Die Dikussion hatten wir nämlich vor Jahren schonmal!
Es gibt hier wegen kein Zuchtverbot:
"Art. 72 Abs. 2 GG"
Solange nicht alle Länder eine einheitliche Regelung gefunden haben! Und das haben sie nicht! Deshalb ist der Paragraph in jedem Landesgesetz nichtig!
Es ist natürlich sinnfrei, in Verbindung mit den Haltungsauflagen und düfte im Laufe der Jahre auf das gleiche Ergebnis herauslaufen!