Molosserforum - Das Forum für Molosser

Zurück   Molosserforum - Das Forum für Molosser > Austausch > Allgemeines

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 15:46
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Für alle die heute Langeweile und/oder Lust zu diskutieren haben, hier mal der komplette Text der Entscheidung vom 16.03.2004

http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr177801.html
Jetzt hab ich's.

Die Dikussion hatten wir nämlich vor Jahren schonmal!

Es gibt hier wegen kein Zuchtverbot:

"Art. 72 Abs. 2 GG"

Solange nicht alle Länder eine einheitliche Regelung gefunden haben! Und das haben sie nicht! Deshalb ist der Paragraph in jedem Landesgesetz nichtig!

Es ist natürlich sinnfrei, in Verbindung mit den Haltungsauflagen und düfte im Laufe der Jahre auf das gleiche Ergebnis herauslaufen!
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 01:39
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 1.711
Images: 11
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Jetzt hab ich's.

Die Dikussion hatten wir nämlich vor Jahren schonmal!

Es gibt hier wegen kein Zuchtverbot:

"Art. 72 Abs. 2 GG"

Solange nicht alle Länder eine einheitliche Regelung gefunden haben! Und das haben sie nicht! Deshalb ist der Paragraph in jedem Landesgesetz nichtig!

Es ist natürlich sinnfrei, in Verbindung mit den Haltungsauflagen und düfte im Laufe der Jahre auf das gleiche Ergebnis herauslaufen!

Boah, du machst mich feddich , sooo viel zu lesen und ich hab keinen Bock auf die nächste Nachtschicht. Irgendwann muss auch ich mal die Äugelein zumachen *gähn*.
Aber ich werde mich nicht totquatschen lassen, sondern bei Gelegenheit mal alles lesen und versuchen zu begreifen.

Irgendjemand hier muss doch Plan haben und etwas konkretes beitragen können ?

Auf den ersten Blick find ich den Knackpunkt in Art. 72 nicht, denn hier in diesem Fall würde es ja wenn es nach dem Bund ging vermutlich ein einheitliches Zuchtverbot geben und genau dies ist ja agbeschmettert worden .

Vermutlich müssen wir schon dankbar sein das die Gesetzgebungskompetenz den Ländern zugesprochen wurde.


Mir wird langsam schwindelig

REINHOLD

__________________

In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 07:12
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Das steht ganz am Anfang - brauchst Du nicht viel lesen! Punkt 3:

Die strafrechtliche Sanktionierung sehr unterschiedlicher landesrechtlicher Verbote, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, in § 143 Abs. 1 StGB genügt nicht den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG.

Es gibt auch ein einheitliches Zuchtverbot für die individuell gefährliche Hunde, unabhängig von der Rasse!



a) Die Regelung verstößt gegen Art. 12 Abs. 1 GG. Sie greift wie das Einfuhr- und Verbringungsverbot des § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG (vgl. dazu oben unter C I 1 b) in das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführer ein, welche die Zucht von Hunden der genannten Art berufsmäßig ausüben. Dieser Eingriff genügt den an eine Berufsausübungsregelung zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil dem Bundesgesetzgeber hierfür die Gesetzgebungskompetenz fehlt.
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/

Geändert von Peppi (17.07.2012 um 07:22 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 09:41
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 07.06.2011
Beiträge: 1.136
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Ähhh, wir sind hier aber schon meilenweit vom eigentlichen Thema entfernt.... Meint ihr nicht es ist jetzt genug mit Gesetzes-Halbwissen rumgeworfen worden???? Ein Ergebnis wird diese abschweifende Diskussion sowieso nicht bringen....
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 11:14
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von Das Maychen Beitrag anzeigen
Ähhh, wir sind hier aber schon meilenweit vom eigentlichen Thema entfernt.... Meint ihr nicht es ist jetzt genug mit Gesetzes-Halbwissen rumgeworfen worden???? Ein Ergebnis wird diese abschweifende Diskussion sowieso nicht bringen....
Geht! (find ich zumindest)


1) Vor dem Hintergrund, dass die Landeshundegsetze den Kommunen/Städten dahingehend "Handlungsspielraum" eingeräumt haben, die Gesetze teilweise noch enger zu fassen, aber auf keinen Fall zu lockern, kann man hier eventuell verstehen, dass auch Behörden teilweise weg vom Gesetz, bzw. willkürlich handeln. Ich bin mir nicht sicher, ob Köln den Leinenzwang überhaupt aufheben darf, weil es sich um eine Lockerung der Auflagen handelt.

2) Hab ich persönlich mehr Interesse an gestütztem Wissen, als an Halbwissen und bin guter Dinge, dass wir das noch geklärt bekommen.

Wenn Dich das aber in Deinen Lesegepflogenheiten einschränkt, kannst Du vielleicht einen Mod/Admin bitten, dass Thema zu teilen, z.B. In "Zuchtverbot in NRW: Ja oder Nein?!?"

__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 15:34
Benutzerbild von wolkenspringer
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Köln
Beiträge: 85
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Hi,

so, habe mit dem Ordnungsamt telefoniert und "wir" können uns drehen und wenden wie wir wollen, laut Herrn Cz... des kölner OA, gibt es in NRW keine Möglichkeit, offiziell, einen Staff von einem priv. Züchter zu bekommen, da die Zucht in NRW verboten ist, weil man damit bezweckt, diese Rasse in NRW aussterben zu lassen. Der Erwerb von einem Züchter in einem anderen Bundesland ist zwar möglich, doch das Einführen dieses Hundes nach NRW ist untersagt. Habe ihm dann auch gesagt, dass diese Handlungsweise doch wohl geltender Rechtssprechung widerspricht, worauf er hinterfragte: "Welcher denn"?
Ich habe ihm dann die von Peppi aufgeführten Paragraphen zitiert und er hat mir erwidert, dass es genug Urteile gäbe, die die Vorgehensweise in NRW decken würde und erst kürzlich sei dies wieder bestätigt worden.
Allerdings bin ich doch etwas schlauer geworden, denn die Kastration dieser Hunde ist keine Pflicht, sondern eher dem Tierschutz zu verdanken, der dieses in den aller meissten Fällen selbst veranlasst, bevor ein Tier vermittelt wird.
Herr Cz... war sehr nett und hilfsbereit!


Ich gebe euch gerne die Telefonnr. per PN, damit ihr euch das selbst mal anhören könnt um dann zu entscheiden, ob ihr dagegen gerichtl. vorgehen wollt


Gruss,

Reinhold
__________________


„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 15:40
Benutzerbild von BlackCloud
Kackbratzenbändigerin
 
Registriert seit: 24.06.2011
Ort: Köln
Beiträge: 1.045
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von wolkenspringer Beitrag anzeigen
Allerdings bin ich doch etwas schlauer geworden, denn die Kastration dieser Hunde ist keine Pflicht, sondern eher dem Tierschutz zu verdanken, der dieses in den aller meissten Fällen selbst veranlasst, bevor ein Tier vermittelt wird.
Was ich ein paar Seiten vorher schon schrieb - wusste das bis vor Kurzem aber auch nicht

Und danke dir Reinhold.

Wir sehen uns
__________________
Lieber Hosenträger als gar keinen Halt.

Ein Berufs-Pessimist
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 16:08
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Die Freude einiger verstehe ich zwar nicht, aber das wäre ein anderes Thema... über die Motivation in Diskussionen!

Zitat:
Zitat von wolkenspringer Beitrag anzeigen
Habe ihm dann auch gesagt, dass diese Handlungsweise doch wohl geltender Rechtssprechung widerspricht, worauf er hinterfragte: "Welcher denn"?
Ich habe ihm dann die von Peppi aufgeführten Paragraphen zitiert und er hat mir erwidert, dass es genug Urteile gäbe, die die Vorgehensweise in NRW decken würde und erst kürzlich sei dies wieder bestätigt worden.
Also konnte er aber kein Gesetz nennen, in dem dies geregelt ist und kann sich nur auf Fälle berufen?

Ich glaube nicht, dass das durchgeht, wenn einer seiner zitierten Fälle dagegen geklagt hätte. Siehe Hundesteuer. 1000 Leute zahlen, einer klagt und bekommt Recht. Das liegt einfach an der Mentalität der Menschen!


Die Verfassungswidrigkeit hat mit der Existenzgrundlage zu tun. Wenn ich Züchter in NRW bin, darf ich überall hin exportieren, wo keine Haltungsbeschränkungen gelten.

Da bleibe ich bei.

Klagen würde ich nicht Reinold, warum auch. Ich züchte ja nicht.
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)  
Alt 18.07.2012, 01:57
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 1.711
Images: 11
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von wolkenspringer Beitrag anzeigen
Hi,

Allerdings bin ich doch etwas schlauer geworden, denn die Kastration dieser Hunde ist keine Pflicht, sondern eher dem Tierschutz zu verdanken, der dieses in den aller meissten Fällen selbst veranlasst, bevor ein Tier vermittelt wird.
Herr Cz... war sehr nett und hilfsbereit!

Gruss,

Reinhold
Die Kastration kann zur Auflage gemacht werden, wenn z.B gegen das Zuchtverbot verstoßen wurde .
__________________

In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
Mit Zitat antworten
  #10 (permalink)  
Alt 18.07.2012, 02:05
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 1.711
Images: 11
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Das steht ganz am Anfang - brauchst Du nicht viel lesen! Punkt 3:

Die strafrechtliche Sanktionierung sehr unterschiedlicher landesrechtlicher Verbote, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, in § 143 Abs. 1 StGB genügt nicht den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG.
Das hast du nicht korrekt markiert

Die strafrechtliche Sanktionierung sehr unterschiedlicher landesrechtlicher Verbote, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, in § 143 Abs. 1 StGB genügt nicht den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG.

Es kann kein bundeseinheitliches Strafmaß für etwas festgelegt werden, für das es keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Denn die Gesetzgebungskompetenz liegt ja bei den Ländern . Dementsprechend ist §143 nichtig.


Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
a) Die Regelung verstößt gegen Art. 12 Abs. 1 GG. Sie greift wie das Einfuhr- und Verbringungsverbot des § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG (vgl. dazu oben unter C I 1 b) in das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführer ein, welche die Zucht von Hunden der genannten Art berufsmäßig ausüben. Dieser Eingriff genügt den an eine Berufsausübungsregelung zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil dem Bundesgesetzgeber hierfür die Gesetzgebungskompetenz fehlt.

Das klingt unter Punkt 87 im Urteil anders .



Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen

Die Verfassungswidrigkeit hat mit der Existenzgrundlage zu tun. Wenn ich Züchter in NRW bin, darf ich überall hin exportieren, wo keine Haltungsbeschränkungen gelten.
Wie gesagt das liest sich in dem Urteil anders .

Das steht ja auch da, es hat ja jeder in NRW das Recht zu züchten, nur eben nicht mit diesen Rassen (da der Schutz des Menschen vor den ideelen Interessen einzelner Züchter steht....). Also können diese Welpen auch nicht legal exportiert werden.
Exportieren darfst du allerdings einen genehmigten Hund.

So versteh ich das.
__________________

In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:02 Uhr.


Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22