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Die Dikussion hatten wir nämlich vor Jahren schonmal! ![]() Es gibt hier wegen kein Zuchtverbot: "Art. 72 Abs. 2 GG" Solange nicht alle Länder eine einheitliche Regelung gefunden haben! Und das haben sie nicht! Deshalb ist der Paragraph in jedem Landesgesetz nichtig! ![]() Es ist natürlich sinnfrei, in Verbindung mit den Haltungsauflagen und düfte im Laufe der Jahre auf das gleiche Ergebnis herauslaufen! |
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