Zitat:
Zitat von Peppi
Jetzt hab ich's.
Die Dikussion hatten wir nämlich vor Jahren schonmal!
Es gibt hier wegen kein Zuchtverbot:
"Art. 72 Abs. 2 GG"
Solange nicht alle Länder eine einheitliche Regelung gefunden haben! Und das haben sie nicht! Deshalb ist der Paragraph in jedem Landesgesetz nichtig!
Es ist natürlich sinnfrei, in Verbindung mit den Haltungsauflagen und düfte im Laufe der Jahre auf das gleiche Ergebnis herauslaufen!
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Boah, du machst mich feddich
, sooo viel zu lesen und
ich hab keinen Bock auf die nächste Nachtschicht. Irgendwann muss auch ich mal die Äugelein zumachen *gähn*.
Aber ich werde mich nicht totquatschen lassen, sondern bei Gelegenheit mal alles lesen und versuchen zu begreifen.
Irgendjemand hier muss doch Plan haben und etwas konkretes beitragen können
?
Auf den ersten Blick find ich den Knackpunkt in Art. 72 nicht, denn hier in diesem Fall würde es ja wenn es nach dem Bund ging vermutlich ein einheitliches Zuchtverbot geben und genau dies ist ja agbeschmettert worden
.
Vermutlich müssen wir schon
dankbar sein das die Gesetzgebungskompetenz den Ländern zugesprochen wurde.
Mir wird langsam schwindelig
REINHOLD