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Alt 12.11.2012, 13:27
bx-junkie
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Standard AW: "Hallo" und "Rassenfindungsphase" ...

Zitat:
Zitat von Peppi
Fragt sich, warum die VDH Züchterverträge (Formular) die Sachmängelhaftung von vornherein ausschließen...
Zitat:
Zitat von bx-junkie
Ist das überhaupt rechtmäßig? Ich denke da gesetzlich verankert, nutzt auch so ein Ausschluss nix, oder?
Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Stimmt, nutzt nix. Beim Formularvertrag ohnehin nicht und beim "Neuen" Hund ist noch nicht mal eine Verkürzung der Haftung möglich. Zumindest nicht wenn an privat verkauft wird.
Es kann nur die Garantie für besondere Eigenschaften ausgeschlossen werden.

Zitat:
Zitat von coffee Beitrag anzeigen
Ich glaube es würde schon daran scheitern:
*Verkäufer und Käufer sind Privatpersonen und keine Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Daran würde es nicht scheitern. Auch Privatpersonen unterliegen der Sachmängelhaftung. Allerdings haben sie die Möglichkeit sie auszuschließen, das müsste dann aber in deinem Vertrag individuell festgehalten sein.
????
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