Zitat:
Zitat von Dorkas_Dosenöffner
Aber es ist Privateigentum.. mit Zaun drumrum... Wen ich nicht einlade begeht doch Hausfriedensbruch, oder nicht?
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oder einen Einbruch, ja...ändert aber nichts daran das der Einbrecher Strafanzeige stellen kann wenn er gebissen wird
Du bist verpflichtet dein Grund und Boden so abzusichern, das kein Unbefugter dieses betreten kann (dazu gehören auch Warnschilder die auf einen Hund hinweisen)...sollte es doch einer versuchen und auch schaffen, bist du insoweit wenigstens fein raus, da du deinen Pflichten nachgekommen bist.
Man sollte mal das BGB bemühen, da ist so etwas niedergeschrieben