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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 12:05
Fürst / Fürstin
 
Registriert seit: 25.11.2012
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Beiträge: 252
Standard AW: Einbrecher

Aber es ist Privateigentum.. mit Zaun drumrum... Wen ich nicht einlade begeht doch Hausfriedensbruch, oder nicht?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 12:31
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Einbrecher

Zitat:
Zitat von Dorkas_Dosenöffner Beitrag anzeigen
Aber es ist Privateigentum.. mit Zaun drumrum... Wen ich nicht einlade begeht doch Hausfriedensbruch, oder nicht?
Zuständiges Amt fragen, schriftlich bestätigen lassen = sichere Seite.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 12:36
bx-junkie
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Beiträge: n/a
Standard AW: Einbrecher

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Zuständiges Amt fragen, schriftlich bestätigen lassen = sichere Seite.
Das Amt hat damit nichts zu tun..BGB regelt das...
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 12:39
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
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Standard AW: Einbrecher

In D entscheiden die Richter, gem. BGB.

Sonst ruf das BGB an!
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  #5 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 12:42
bx-junkie
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Standard AW: Einbrecher

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
In D entscheiden die Richter, gem. BGB.

Sonst ruf das BGB an!
nee lesen reicht durchaus...kann man überall für kleines Geld kaufen...der Beamte auf dem OA müßte da auch nachlesen, oder kennt es auswendig, soll ja vorkommen
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  #6 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 12:52
Kaiser / Kaiserin
 
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Beiträge: 18.469
Standard AW: Einbrecher

Ok, dann macht das so!

Ich habs bereits!
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  #7 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 13:12
Benutzerbild von Gonzalez
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Standard AW: Einbrecher

Auf jeden fall drei mal schießen, mit dem ersten auf den Einrecher und dann zwei mal in die Decke.

Dann kannste sagen Du hast zeimal einen Warnschuß abgegeben und dann scharf geschossen ;-)
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  #8 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 13:01
Benutzerbild von Guayota
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Standard AW: Einbrecher

Bin mir nicht sicher und besitze kein BGB.

Mir wurde gesagt Schilder & sicheres Grundstück reicht nicht bzw. darauf kommt es nicht an. Sondern eben, dass das "Recht auf körperliche Unversehrtheit" (des Einbrechers) bei einem Einbruch sozusagen über allem anderen steht. Im Gegensatz zu Amiland - stand your ground usw.
Deshalb darf man weder scharfe Hunde, noch Selbstschussanlagen, Bärenfallen oder Gruben mit Speeren drin auf dem eigenen Privatgrundstück installieren. Auch nicht wenn man davor warnt oder ne 10 Meter Mauer drumrum zieht.

Wurde ja schon gesagt - wenn eine Einbrecher Anstalten macht, mit einer Waffe auf dich oder deine Familie loszugehen, darf man den Hund hetzen oder sich mit sonstigen "legalen Waffen" verteidigen.
Ansonsten Schmerzensgeld und Hund evt. auf der Liste (in Hessen jedenfalls).
So wurde mir das gesagt - stimmt das nicht?

Man kann dann ja......ne? Wenn man das weiß...
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Homer Simpson
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  #9 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 13:47
Benutzerbild von Isis78
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Beiträge: 1.772
Standard AW: Einbrecher

Zitat:
Zitat von Guayota Beitrag anzeigen
Bin mir nicht sicher und besitze kein BGB.

Mir wurde gesagt Schilder & sicheres Grundstück reicht nicht bzw. darauf kommt es nicht an. Sondern eben, dass das "Recht auf körperliche Unversehrtheit" (des Einbrechers) bei einem Einbruch sozusagen über allem anderen steht. Im Gegensatz zu Amiland - stand your ground usw.
Deshalb darf man weder scharfe Hunde, noch Selbstschussanlagen, Bärenfallen oder Gruben mit Speeren drin auf dem eigenen Privatgrundstück installieren. Auch nicht wenn man davor warnt oder ne 10 Meter Mauer drumrum zieht.

Wurde ja schon gesagt - wenn eine Einbrecher Anstalten macht, mit einer Waffe auf dich oder deine Familie loszugehen, darf man den Hund hetzen oder sich mit sonstigen "legalen Waffen" verteidigen.
Ansonsten Schmerzensgeld und Hund evt. auf der Liste (in Hessen jedenfalls).
So wurde mir das gesagt - stimmt das nicht?

Man kann dann ja......ne? Wenn man das weiß...
Jup, in Hessen ist das so.

Einbruchsserien hat es hier mehr als genug gegeben.
Seitdem wir hier wohnen, sind zumindest die direkt angrenzenden Grundstücke verschont geblieben.
Zum Herbst ist die örtliche Polizei in der Nachbarschaft unterwegs, und checkt bei Bedarf, ob es in den Häusern "Aufrüstbedarf" bei z.B. Fenstern und Türen gibt.
Die Beamten, die damals bei uns im Haus waren, meinten allerdings, dass das Bellen eines großen Hundes mehr als abschreckend wirkt und sie nur wenige Einbrüche zu bearbeiten hatten, in denen auch große Hunde im Haus leben.
Ob es dafür ne Statistik gibt, die auch für nicht Beamte zugänglich ist, weiß ich nicht.
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liebe Grüße aus der Casa de Lupo
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  #10 (permalink)  
Alt 04.02.2013, 12:36
bx-junkie
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Beiträge: n/a
Standard AW: Einbrecher

Zitat:
Zitat von Dorkas_Dosenöffner Beitrag anzeigen
Aber es ist Privateigentum.. mit Zaun drumrum... Wen ich nicht einlade begeht doch Hausfriedensbruch, oder nicht?
oder einen Einbruch, ja...ändert aber nichts daran das der Einbrecher Strafanzeige stellen kann wenn er gebissen wird Du bist verpflichtet dein Grund und Boden so abzusichern, das kein Unbefugter dieses betreten kann (dazu gehören auch Warnschilder die auf einen Hund hinweisen)...sollte es doch einer versuchen und auch schaffen, bist du insoweit wenigstens fein raus, da du deinen Pflichten nachgekommen bist.

Man sollte mal das BGB bemühen, da ist so etwas niedergeschrieben
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