Bin mir nicht sicher und besitze kein BGB.
Mir wurde gesagt Schilder & sicheres Grundstück reicht nicht bzw. darauf kommt es nicht an. Sondern eben, dass das "Recht auf körperliche Unversehrtheit" (des Einbrechers) bei einem Einbruch sozusagen über allem anderen steht. Im Gegensatz zu Amiland - stand your ground usw.
Deshalb darf man weder scharfe Hunde, noch Selbstschussanlagen, Bärenfallen oder Gruben mit Speeren drin auf dem eigenen Privatgrundstück installieren. Auch nicht wenn man davor warnt oder ne 10 Meter Mauer drumrum zieht.
Wurde ja schon gesagt - wenn eine Einbrecher Anstalten macht,
mit einer Waffe auf dich oder deine Familie loszugehen, darf man den Hund hetzen oder sich mit sonstigen "legalen Waffen" verteidigen.
Ansonsten Schmerzensgeld und Hund evt. auf der Liste (in Hessen jedenfalls).
So wurde mir das gesagt - stimmt das nicht?
Man kann dann ja...
...ne? Wenn man das weiß...