Zitat:
Vermieter dürfen sich nicht als Tierschützer aufspielen. Sie haben nicht zu entscheiden, ob ein großer Hund artgerecht in einer Wohnung gehalten werden kann. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Tierhaltung in der Mietwohnung ist ein häufiger Streitpunkt. In einem nun veröffentlichen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) auf die Seite der Mieter gestellt. Er entschied, dass der Vermieter sich nicht in die Auswahl des Hundes einmischen darf, wenn der Mietvertrag Hundehaltung erlaubt (BGH VIII ZR 329/11).
|
Den ganzen Artikel kann man hier lesen:
Focus online
Grüßlies, Grazi