Ein zweischneidiges Urteil...
Einerseits finde ich es natürlich auch begrüssenswert, dass der Vermieter nicht aufgrund Grösse oder Rasse (!!!) Hundehaltung verbieten darf und das dem Mieter unterstellt wird, einen Hund artgerecht zu halten, unabhängig von der Wohnsituation.
Mit meinen Mietern habe ich das so geregelt, dass ich die bereits vorhandenen Hunde "genehmigt" habe und bei jedem "neuen" Hund fallweise entscheide.
Ob das rechtlich so einwandfrei ist, weiss ich gar nicht, aber bei uns ist die Wohnsituation halt nicht so, dass dort auch unverträgliche Hunde leben könnten, da unter den daraus resultierenden Einschränkungen alle zu leiden hätten.
Sollten sich meine Mieter darauf nicht einlassen bzw. rechtlich gegen eine/meine solche Entscheidung vorgehen, bliebe mir nichts anderes übrig als Hundehaltung komplett zu verbieten - denn es ist ja einfacher, sich scheiden zu lassen als Mieter zu kündigen