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Alt 16.06.2006, 09:17
Bonsai
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Zitat:
Zitat von leavinblues
Bundesgesetz vor Landesrecht.
Versuch es bitte mal mit dem Lesen im Grundgesetz: Bundesrecht gilt nur in konkurrierender Gesetzgebung über Landesrecht! Und die Hundesteuer zählt nicht zu diesem Bereich! Der Bund KANN und DARF in andere Bereiche nicht eingreifen: Stichwort Föderalismus.....
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