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  #8 (permalink)  
Alt 16.06.2006, 08:17
Bonsai
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von leavinblues
Bundesgesetz vor Landesrecht.
Versuch es bitte mal mit dem Lesen im Grundgesetz: Bundesrecht gilt nur in konkurrierender Gesetzgebung über Landesrecht! Und die Hundesteuer zählt nicht zu diesem Bereich! Der Bund KANN und DARF in andere Bereiche nicht eingreifen: Stichwort Föderalismus.....
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