AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
Laut Gesetz (NRW) kann man die Gefährlichkeit eines Hundes mit Negativgutachten von offiziell anerkanntem Gutachtern widerlegen.
In GE ist das in letzter Instanz das Vet-Amt (bzw. ein Erfüllungsgehilfe), bzw. hält sich das O-Amt an die Empfehlungen des Vet-Amtes.
Man muss dazu sagen, dass die Leute beim Vet-Amt (GE) auch sehr entspannt mit der Thematik umgehen und eher über die Kollegen vom O-Amt schmunzeln...
In wieweit sich da Allgemeingültigkeit ableiten lässt (insbesondere was andere Bundesländer betrifft), kann ich Dir leider auch nicht sagen/garantieren.
Ich behaupte aber, dass die Ämter häufig im Alleingang die Gesetze "interpretieren" und das man im Härtefall mit einem guten Anwalt am besten beraten ist.
Bei dem mir bekannten Fall, war das allerdings nicht nötig.
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