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Alt 28.05.2013, 15:26
DerSchwabe DerSchwabe ist offline
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Laut Gesetz (NRW) kann man die Gefährlichkeit eines Hundes mit Negativgutachten von offiziell anerkanntem Gutachtern widerlegen.

In GE ist das in letzter Instanz das Vet-Amt (bzw. ein Erfüllungsgehilfe), bzw. hält sich das O-Amt an die Empfehlungen des Vet-Amtes.

Man muss dazu sagen, dass die Leute beim Vet-Amt (GE) auch sehr entspannt mit der Thematik umgehen und eher über die Kollegen vom O-Amt schmunzeln...

In wieweit sich da Allgemeingültigkeit ableiten lässt (insbesondere was andere Bundesländer betrifft), kann ich Dir leider auch nicht sagen/garantieren.

Ich behaupte aber, dass die Ämter häufig im Alleingang die Gesetze "interpretieren" und das man im Härtefall mit einem guten Anwalt am besten beraten ist.

Bei dem mir bekannten Fall, war das allerdings nicht nötig.
Die Gefährlichkeit eines Hundes mit einem Wesenstest zu wiederlegen, geht nur, wenn es ein Listenhund ist. Der Witz an der Sache ist der, dass sobald ein Nicht-Listenhund als gefährlich eingestuft wurde dies nicht möglich ist. Ist die Aussage eines freundlichen Mitarbeiters der Gemeinde gewesen. Wenn dies so einfach wäre, hätte er natürlich den Test schon lang gemacht. Das selbe mit dem Gutachter bei dem er war. Breitsamer aus München mein ich, bin mir nicht sicher. Das Gutachten wird wahrscheinlich in BW gar nicht erst anerkannt, warum? Keine Ahnung. Also sieht es seitens der Gemeinde so aus, dass er nix machen kann. Der Hund wurde so eingestuft und fertig.
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