Zitat:
Zitat von bx-junkie
Na wat denn nu? Ermessensfrage? Also je nachdem an welchen SB du gerätst und der gute oder schlechte Laune hat oder wie?
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In bestimmten Fällen sieht die Hundesteuersatzung Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor, dies gilt jedoch nicht für das Halten gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen. Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Ne, der Teil bezieht sich auf Menschen die sich in z.B einem finanziellen Engpass befinden, Arbeitslosigkeit etc. und eben die Befreiung/Ermäßigung für z.B. Wachhunde.
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013