Zitat:
Zitat von Evi
aus dem Ausland.
Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung vom Bundesrecht im Zuständigkeistbereich des Bundesministeriums der Justiz v. 19.04.06......
Das schnall ich ja, aber was ist wenn mir ein Hund von Urlaubern in Bayern ausgesetzt wird der einer dieser Rassen angehört oder ich vom TH einen solchen Hund möchte.
Was hilft mir dann ein erstelltes Rassegutachten, wenn ich ihn nicht behalten oder Strafe oder gar eingesperrt wird.
Wer weiss darüber mehr? Dieses Thema hat bei uns gestern eine lange Disskusion ausgelöst. Welche Meinung vertritt ihr
LG Evi
|
Einen Fundhund darf man ja sowieso nach dem BGB nicht einfach behalten.
Wenn Du mit Vertrag einen Hund aus dem Tierschutz übernimmst, hast Du ihn ja weder importiert noch nach Deutschland verbracht.
Dieser Erwerb ist dann rechtsmäßig und du hast nichts zu befürchten.
matty