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Alt 22.06.2006, 10:01
Evi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wegfall des § 143 Importverbot bestimmter Rassen

aus dem Ausland.
Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung vom Bundesrecht im Zuständigkeistbereich des Bundesministeriums der Justiz v. 19.04.06

Ich habe keine juristischen Amitionen (tu mich schon beim Lesen einer Gebrauchsanweisung schwer) und kann nicht erkennen, inwiefern das Importverbot zutrifft.

Lt. Auskunft eines Bekannten (Hundeführer der Polizeihundestaffel) könnte ich z.B. keinen Hund der Verordnung vom Ausland her nicht einführen ohne Geldstrafe und Gefängnis bis zu 3 Jahre!!
Besitzernachweis - Züchter, Chipnummer des jeweiligen Bundeslandes geben/müssen Auskunft geben über die Abstammung des Hundes. Soweit so gut.
Das schnall ich ja, aber was ist wenn mir ein Hund von Urlaubern in Bayern ausgesetzt wird der einer dieser Rassen angehört oder ich vom TH einen solchen Hund möchte.
Was hilft mir dann ein erstelltes Rassegutachten, wenn ich ihn nicht behalten oder Strafe oder gar eingesperrt wird.

Wer weiss darüber mehr? Dieses Thema hat bei uns gestern eine lange Disskusion ausgelöst. Welche Meinung vertritt ihr

LG Evi
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  #2 (permalink)  
Alt 23.06.2006, 02:02
Benutzerbild von matty
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Am Rande Berlins in Brandenburg
Beiträge: 29
Standard

Zitat:
Zitat von Evi
aus dem Ausland.
Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung vom Bundesrecht im Zuständigkeistbereich des Bundesministeriums der Justiz v. 19.04.06......
Das schnall ich ja, aber was ist wenn mir ein Hund von Urlaubern in Bayern ausgesetzt wird der einer dieser Rassen angehört oder ich vom TH einen solchen Hund möchte.
Was hilft mir dann ein erstelltes Rassegutachten, wenn ich ihn nicht behalten oder Strafe oder gar eingesperrt wird.

Wer weiss darüber mehr? Dieses Thema hat bei uns gestern eine lange Disskusion ausgelöst. Welche Meinung vertritt ihr

LG Evi
Einen Fundhund darf man ja sowieso nach dem BGB nicht einfach behalten.
Wenn Du mit Vertrag einen Hund aus dem Tierschutz übernimmst, hast Du ihn ja weder importiert noch nach Deutschland verbracht.
Dieser Erwerb ist dann rechtsmäßig und du hast nichts zu befürchten.
matty
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  #3 (permalink)  
Alt 23.06.2006, 09:17
Evi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

[Das ist sowieso unbestritten.
Wenn Du mit Vertrag einen Hund aus dem Tierschutz übernimmst, hast Du ihn ja weder importiert noch nach Deutschland verbracht.
Der künftige Besitzer muss sich vor sehr wohl vorher erkundigen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Rassegutachten usw. Risiko der Wegnahme des Hundes! Wenn ich z.B. einen Pittbull-Mix aus Österreich hole, an der Grenze kontrolliert werde, darf ich "gefährliche" Hunde (Pittbull I - ohnehin nicht) nicht in das Inland einführen. Ausser es besteht eine berechtigte Einfuhr z.B. Diensthunde des Bundes, Bundeswehr, Bundespolizei usw. reicht bis zum Blindenhund.
Beispiel: Familie lebend in Spanien. Drei kleine Kinder, Mix + Landeskategorie I Hund (sieben Jahre) - seit Geburt in der Familie. Super brav zu Mensch und Tier, Prüfungen abgelegt bla, bla bla. Mann (Deutscher) geht wieder wegen Arbeitsplatz nach Deutschland zurück. Frau/Kinder kommen ebenfall nach. Hund darf nicht eingeführt werden. Soll nach Anraten d. Amtes bei Freundin/Bekannten in Spanien bleiben. Muss die Familie den Hund wirklich zurücklassen?? (das sie niemals machen würden) Auf legalen Weg keine Chance den Hund mitzunehmen!!!!
z.Zt. gilt lt. Gesetzgeber - Import von Kampfunden aus dem Ausland ist Bundessache, der Umgang mit ihnen Ländersache.
Wahnsinn, da soll noch einer durchblicken! Wobei man ja nach BGB nicht zweimal bestraft werden kann wegen einem Vergehen.
So einfach ist es nicht.
Dieser Erwerb ist dann rechtsmäßig und du hast nichts zu befürchten.
matty[/QUOTE]
LG Evi
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