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Alt 23.06.2006, 09:17
Evi
Gast
 
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[Das ist sowieso unbestritten.
Wenn Du mit Vertrag einen Hund aus dem Tierschutz übernimmst, hast Du ihn ja weder importiert noch nach Deutschland verbracht.
Der künftige Besitzer muss sich vor sehr wohl vorher erkundigen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Rassegutachten usw. Risiko der Wegnahme des Hundes! Wenn ich z.B. einen Pittbull-Mix aus Österreich hole, an der Grenze kontrolliert werde, darf ich "gefährliche" Hunde (Pittbull I - ohnehin nicht) nicht in das Inland einführen. Ausser es besteht eine berechtigte Einfuhr z.B. Diensthunde des Bundes, Bundeswehr, Bundespolizei usw. reicht bis zum Blindenhund.
Beispiel: Familie lebend in Spanien. Drei kleine Kinder, Mix + Landeskategorie I Hund (sieben Jahre) - seit Geburt in der Familie. Super brav zu Mensch und Tier, Prüfungen abgelegt bla, bla bla. Mann (Deutscher) geht wieder wegen Arbeitsplatz nach Deutschland zurück. Frau/Kinder kommen ebenfall nach. Hund darf nicht eingeführt werden. Soll nach Anraten d. Amtes bei Freundin/Bekannten in Spanien bleiben. Muss die Familie den Hund wirklich zurücklassen?? (das sie niemals machen würden) Auf legalen Weg keine Chance den Hund mitzunehmen!!!!
z.Zt. gilt lt. Gesetzgeber - Import von Kampfunden aus dem Ausland ist Bundessache, der Umgang mit ihnen Ländersache.
Wahnsinn, da soll noch einer durchblicken! Wobei man ja nach BGB nicht zweimal bestraft werden kann wegen einem Vergehen.
So einfach ist es nicht.
Dieser Erwerb ist dann rechtsmäßig und du hast nichts zu befürchten.
matty[/QUOTE]
LG Evi
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