AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
Hm,
auch wenn es ein wenig "off-topic" ist!
es ist doch nicht so, dass ich einfach behaupten kann, er war's und er muss zahlen, nur weil er es nicht entkräften kann. In dem Link steht doch folgendes:
da mihi factum, dabo tibi jus – Gib mir Fakten (Tatsachen), ich gebe Dir das Recht!
Also reicht meine blosse Behauptung nicht aus um ihn zum Schadenersatz zu bringen. Das war es eigentlich auch, was ich mit dem Beispiel aufzeigen wollte und was ich ebenfalls bei dem Jogger meinte. Der Jenige, der Recht erhalten möchte, also der Jogger, der behauptet gebissen worden und gestürzt zu sein, der sollte auch Fakten (ärztliche Atteste, Zeugenaussagen) auf den Tisch legen.
Mit meinem gewählten Begriff "Unschuldsvermutung" scheint Ihr, bzgl. des Zivilrechts, ja recht zu haben und ich habe wieder etwas dazu glernt.
Gruss,
Reinhold
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio
Geändert von wolkenspringer (12.06.2013 um 14:07 Uhr)
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