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AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
Ich habe mich entschuldigt, weil er ja offensichtlich erschrocken ist . . . . und das weil, hätte ich es verhindern können, auch verhindert hätte . . . ich entschuldige michja auch beim Einkaufen, wenn ich jemand aus Versehen anrempel.
Eigentlich habe ich vor dem Termin beim Amt nicht wirklich Angst, habe mit unserer Hundetrainerin gesprochen und die kennt die zuständige Dame, die wäre sehr nett und auch immer an gütlichen Einigungen interessiert, sie hätte wohl auch selbst einen Hund (es hat auch so seine Vorteile auf dem Land mitten im Nix zu wohnen ) . . . ich werde es auf alle Fälle mit Freundlichkeit versuchen . . . das hilft meistens bei Frauen |
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AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
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AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
Es stimmt was Peppi sagt, im Zivilrecht gibt es keine Unschuldsvermutung, da zählen nur harte Fakten. Wenn du substantiiert darlegen kannst, das Peppi deinen Zaun zerstört hat und er dieses nicht widerlegen kann, ist er schuldig. Das nennt man Beweisumkehr In dem Fall bedeutet das, das Peppi dir das Gegenteil beweisen muß ansonsten ist er schuldig.
Im Strafrecht sieht das anders aus...dort ist der Staat vertreten durch die Staatsanwaltschaft der Kläger und dort muß der Staat dir erstmal beweisen das du etwas mit der Tat die dir zur Last gelegt wurde, auch wirklich etwas zu tun hast, ansonsten gilt bis zur Verurteilung das Unschuldsprinzip...Zivil und Strafrecht verwechseln die Menschen gerne, sind aber 2 völlig verschiedene Schuhe. |
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AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
Hm,
auch wenn es ein wenig "off-topic" ist! es ist doch nicht so, dass ich einfach behaupten kann, er war's und er muss zahlen, nur weil er es nicht entkräften kann. In dem Link steht doch folgendes: da mihi factum, dabo tibi jus – Gib mir Fakten (Tatsachen), ich gebe Dir das Recht! Also reicht meine blosse Behauptung nicht aus um ihn zum Schadenersatz zu bringen. Das war es eigentlich auch, was ich mit dem Beispiel aufzeigen wollte und was ich ebenfalls bei dem Jogger meinte. Der Jenige, der Recht erhalten möchte, also der Jogger, der behauptet gebissen worden und gestürzt zu sein, der sollte auch Fakten (ärztliche Atteste, Zeugenaussagen) auf den Tisch legen. Mit meinem gewählten Begriff "Unschuldsvermutung" scheint Ihr, bzgl. des Zivilrechts, ja recht zu haben und ich habe wieder etwas dazu glernt. Gruss, Reinhold
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio Geändert von wolkenspringer (12.06.2013 um 14:07 Uhr) |
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AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
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AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
Hatte schon verstanden worauf du / Ihr euch bezogen habt, wollte aber auch noch mal darlegen, wie ich es gemeint habe, wenn auch von mir falsch abgeleitet.
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio |
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AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
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Hat die Sachbearbeiterin irgendwas zu melden in diesem Fall? Sie kann doch nicht irgendwelche Urteile fällen, oder? Wenn der Jogger behauptet er wurde vom Hund gebissen oder sonstwie bedroht, ist das doch in der HundeVO geregt was dann passiert, oder nicht? DSH von einem Bekannten (auch Hessen) wurde zum "gefährlichen Hund", weil er auf dem eigenen Grundstück (Hofeinfahrt) einen kleinen Rüden "gezwickt" hat (Loch im Pelz, bissl Blut, mehr nicht). Das ging Rucki-Zucki.
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"Never underestimate the power of stupid people in large numbers." Homer Simpson |
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AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
Zitat:
Das hab ich nicht so gesagt... Ist das kein Strafrecht, hier? |
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