AW: Steuerwillkür
Heder, Dir dürfte das schon bekannt sein, ich zitiere mal für alle aus dem Bericht über das Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.04.2010
-*6*A*10038/10.OVG*-: „Darauf, dass in der Vergangenheit Beißvorfälle unter Beteiligung von Bullmastiffs nicht häufig bekannt geworden seien, komme es nicht an, weil für die erhöhte Besteuerung das Bestehen einer konkreten Gefahr nicht erforderlich sei. Vielmehr genüge ein abstraktes Gefährdungspotential. Dass das Landeshundegesetz Hunde der Rasse Bullmastiff nicht als generell gefährlich einstufe, schränke die Befugnis des kommunalen Satzungsgebers nicht ein, durch eine erhöhte Besteuerung auf die Begrenzung des Bestands dieser Hunde hinzuwirken.“
Das bedeutet, dass sich die Beweislast umkehrt: Nicht die Finanzbehörde muss die Gefährlichkeit eines konkreten Hundes nachweisen, sondern der Besitzer muss nachweisen, dass der Hund nicht beissen wird.
Mein Gott Heder, ich wünsche Dir den Erfolg von ganzem Herzen und drücke alle Daumen und grosse Zehen. Ich sehe nur nicht, dass es dafür wirklich einen juristischen Hebel gibt. Ich hoffe, dass ich mich täusche. Ich denke auch nicht, dass da jemand etwas „eigentlich will“. Die Leute in den Verwaltungen wollen halt ihre Formulare ausgefüllt und ihre Tabellen vollständig ausgefüllt und bis zum Feierabend alles reibungslos in den Akten abgeheftet haben. Aus meinen persönlichen Erfahrungen kann man sehen, dass keiner genau weiss, was er da tut, nicht die kommunalen Gremien, nicht der Städtebund und auch nicht die Leute auf der Steuerstelle, die das durchziehen sollen: Was solls denn nun sein, die Unbedenklichkeitserklärung eines beliebigen Tierarztes, den Hundeführerschein wie in NRW oder ein Wesenstest nach dem „Ludwigshafener Modell“? Tja, und wenn dann so ein Tierarzt eine gewisse Monopolstellung hat und auch noch einen schlechten Tag, da kann man eben Pech haben und muss froh sein, wenn es nur um 500 Euro geht. Da nützt es auch nichts, sich den Befähigungsnachweis zeigen zu lassen, wenn doch die Hundesteuerstelle von seiner Befähigung überzeugt ist.
Ich halte Deinen Gang an die Öffentlichkeit für am aussichtsreichsten. Wenn die Berichterstattung die kommunalen Vertreter in den Medien in ein ungünstiges Licht setzt, kann es schon vorkommen, dass die sich das noch mal überlegen.
Übrigens habe ich aufgrund des ersten Bescheids bei der Verbandsgemeinde gegen die Hundesteuer überhaupt Widerspruch eingelegt mit einem dieser Musterschreiben. Das war im Februar und da sah es ja noch so aus, als würde es vor dem EU Gerichtshof für Menschenrechte zu einer Beschwerde kommen, was inzwischen auf so höchst seltsame Weise vom Tisch ist. Mein Einspruch wurde an den Rechtsausschuss weitergeleitet, aber der wird nach dem OVG – Urteil auch nicht besser entscheiden können. Ich habe seitdem aber nichts mehr davon gehört und warte erst mal ab. Spätestens wenn im Januar die Hundesteuer fällig wird, wird es ihnen schon wieder einfallen.
Der Schreiber des ersten Bescheids hat übrigens keine Behinderung. Natürlich war es dennoch unklug, einen Schreibtischsesselinhaber auf Fehler hinzuweisen. Wer schätzt das schon. Trotzdem scheint es mir ein Symptom zu sein: Wenn man mir schon in die Tasche greift, sollte ein kleiner Klick auf des Rechtschreibkorrekturprogramm nicht zuviel verlangt sein. Und dass Magnus keine Frau sein kann und nicht mal die Adresse nicht korrekt abgeschrieben wird... na, da darf ich mich schon ein bisschen vergackeiert fühlen.
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