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Alt 14.09.2013, 05:26
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heder heder ist offline
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 08.11.2011
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Standard AW: Steuerwillkür

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Zitat von HelmBurn Beitrag anzeigen
Hallo Heder,

Ein echter Knaller! Das wird ein Fest beim Termin im Rechtsausschuss.

Doch eine Bitte: Könntest Du bitte die genaue Fundstelle nennen?

Das Kommunale Abgabengesetz von Rheinland-Pfalz enthält nämlich genau diese Einschränkung nicht, sondern lautet im § 5 nur:

"(3) Die Ortsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte können Hundesteuer für das Halten von Hunden erheben."

und das alte VergnSt/HuStErmG scheint nicht mehr zu gelten, jedenfalls kann ich es auf http://landesrecht.rlp.de nicht finden.
Hallo, das ist so auch richtig, Hundesteuer dürfen die erheben, aber eben nicht die erhöhte Steuer für sogenannte Kampfhunde. Das Problem ist einfach, das diese Satzungen aus 2000 stammen. Die Rassen, die hier vermerkt sind, Bullmastiff, Fill, Bordeaux Dogge, Mastino, Tosa Ino, etc, standen auch bis dahin auf der Liste 2. Aber wie schon gesagt, seit 2005 gibt es in RLP diese Listen nicht mehr.
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LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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