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Alt 25.10.2013, 12:50
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heder heder ist offline
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 08.11.2011
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Standard AW: Steuerwillkür

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Zitat von HelmBurn Beitrag anzeigen
Guten Morgen, Heinz,

ich brauchte mir die Begründung nicht schriftlich geben lassen, ich konnte sie mir an den 5 Fingern abzählen: Es liegt bereits ein Urteil des OVG vor. Ich kannte es ja schon und habe es in meinem ersten Post schon genannt, es lässt sich einfach ergoogeln. Ich war ohnehin drauf und dran gewesen, meinen Widerspruch zurückzuziehen - aber als ich gelesen habe, dass Deine Gesprächspartner gewackelt haben, da dachte ich mir: Einen Versuch ist es vielleicht doch wert.

Ich habe nicht vor, noch weiter zugehen, es wird mir schlicht zu teuer. 4 Kinder wollen eine Ausbildung und Urlaub gab es 1987 zum letzten Mal. Lupo ist jetzt fast 3 Jahre alt, und ich bezweifle, dass er alt wird. 600 Euronen / Jahr kommen da günstiger als weitere Verwaltungs - und Verfahrenskosten. Der nächste Hund, wenn es einen geben wird, ist dann eben ein Bernhardiner - Boxer - Mix. Ätsch.

Gruß Helmut
Darf ich mal fragen, von wo genau Du kommst? Und ja, es stimmt, das ein Urteil vom OGV gibt, welches aber im Wiederspruch zum Landeskommunalen Steuergesetz steht, als auch der Gefahrenabwehrverordnung RLP.

Wir machen auf jeden Fall weiter, bis zur höchsten Instanz, wenn es den sein muss!
Ich sehe es nicht ein, das man nur durch reine Diskriminierung, und nichts weiteres ist das ganze, zu einer Strafsteuer verurteilt lässt, die sich an Fakten aber nicht festmachen lässt.

Ist doch das gleiche, als wenn ich hingehen würde, nur weil bei mir in der Strasse jemand wohnt, der schon einmal straffällig geworden ist, das ich dann alle anderen, die im gleichen Haus wohnen, mit irgend welchen Sanktionen belege!!! Es könnte ja sein, das da eventuell was passiert.

Aber mal im Ernst, es ist ja nicht nur so, das dein HUnd als möglicher Straftäter gesehen wird, was nutzt denn eine erhöhte Steuer? Geld ist keine Garantie dafür, das der Hund immer unauffällig bleibt. Auch wenn der eine oder andere die Aussage trifft, erhöhte Steuersätze sollen vor der Anschaffung eines sogenannten Listis abschrecken.

Fakt ist doch einfach:

Allein in 2011 haben die Gemeinden in Deutschland 275.180.000€ an Hundesteuer eingenommen, davon entfallen alleine auf Rheinland Pfalz 13.847.000€, (Quelle: Steuerhaushalt, Fachserie 14 von 2011)die nicht zweckgebunden eingesetzt werden können. Die Statistik Prognosen für 2012 tendieren zu einem weiterem Wachstum der Einnahmen. Es ist also ein nicht unerheblicher Teil Geld, der hier zum tragen kommt.

Wenn man diese Zahlen sieht, kann man auch verstehen, warum die Landesverordnung / Gefahrenabwehr, so schwammig ausgelegt wird.

Info zur Steureinnahmen und Verteilung gibts hier:
https://www.destatis.de/DE/Publikati...ublicationFile


Wir machen auf jeden Fall weiter!!!
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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