AW: Steuerwillkür
Hier mal zum Vergleich:
Steuersatzung der Stadt Trier:
http://www.trier.de/File/9474-full-pdf/
Steuersatzung VG Ruwer (gegen die wir vorgegangen sind):
http://www.riveris.de/veroeffentlichungen/hundesteuersatzung_07.01.2011.pdf
Steuersatz für "normale Hunde" 75€ jährlich
Steuersatz für die "Listis" 560€jährlich
Die Gemeinde wird nun im März 2014 die Satzung der Stadt Trier übernehmen, sowie den Steuersatz bei 75€ für alle Rassen festlegen!
__________________
LG
Heinz
Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
|