Zitat:
Zitat von bx-junkie
zu 1 kann ich adhoc nichts zu sagen, aber andere hier sicher
zu 2 Ja du bekommst ihn abgenommen je nach Straftat(!) da du dann nicht mehr die Zuverlässigkeit besitzt die man zum halten eines Listenhundes braucht (wird aber denke ich auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandelt)
zu 3 Ja den gibt es Welchen muß ich dir sicher nicht sagen, oder? Ganz ohne Polemik...
Was du oder wir von den Gesetzen halten ist leider völlig irrelevant...sie sind da und müßen befolgt werden...ansonsten kannst du auch dieselben Fragen deinem zuständigen OA stellen, die geben dir auch Auskunft.
Edit:
Oder hier die Lücken füllen
https://www.polizei.bayern.de/news/r...dex.html/11022
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sorry das ist Unsinn.
In Bayern gibt es keine Zuverlässigkeit und du brauchst auch kein Führungszeugnis vorlegen. Das verlangen zwar viele Gemeinden, ist aber Wunschdenken und widerrechtlich.
Grundsätzlich hat JEDER das Recht sich einen Kat. 2 Hund in Bayern anzuschaffen (du musst noch nicht einmal volljährig sein)
Der Hund widerlegt mit einen Gutachten das er gefährlich ist und das Amt stellt (muss) das Negativzeugnis dann ausstellen.
Die Anweisung zur Erstellung eines Gutachtens und Ausstellen des Negativzeugnisses habe ich hier (im Gegensatz zu den meisten Gemeinden), kann es aber nur per mail als pdf verschicken.
Benjamin, schicke mir deine mail addi, dann lasse ich dir das zukommen. In welcher Stadt Gemeinde lebst du denn? München z.B. kennt sich gut aus und handelt auch fast immer korrekt.
btw. es ist sicher sinnvoll und zu empfehlen: Haftpflichtversicherung (einfach ein Muss), Chip und Registrierung. Das Amt hat aber keinerlei Recht dies in Bayern zu verlangen.