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zu 2 Ja du bekommst ihn abgenommen je nach Straftat(!) da du dann nicht mehr die Zuverlässigkeit besitzt die man zum halten eines Listenhundes braucht (wird aber denke ich auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandelt) zu 3 Ja den gibt es ![]() Was du oder wir von den Gesetzen halten ist leider völlig irrelevant...sie sind da und müßen befolgt werden...ansonsten kannst du auch dieselben Fragen deinem zuständigen OA stellen, die geben dir auch Auskunft. Edit: Oder hier die Lücken füllen https://www.polizei.bayern.de/news/r...dex.html/11022 Geändert von bx-junkie (17.06.2014 um 15:19 Uhr) |
Stichworte |
bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund |
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