Zitat:
Zitat von bx-junkie
Ja du irrst wie du oben lesen kannst. Sobald du strafmündig bist und das ist mit 14Jahren der Fall, kannst du auch einen Eintrag bekommen je nachdem was du angestellt hast
Und das ist in BY nicht anders als in NRW.
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Je nach Tatbestand, jedoch erscheint es in dem so genannten behördlichen Führungszeugnis, welches für bestimmte Dinge beantragt werden und auch von dir nur bei Gericht eingesehen werden kann. Ganz bestimmt steht es im Führungsauszug, der Richtern und Staatsanwaltschaften zur Verfügung steht.
Es ist aber auch möglich bis zum 21. Lebensjahr nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden, dann ist nicht unbedingt eine Straftat im (kleinen) Führungszeugnis sichtbar