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  #11 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 18:04
bx-junkie
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Benjamin Beitrag anzeigen
So weit ich weiß, kriegst du erst ab 18 einen Eintrag in dein Führungszeugnis. Kann mich da natürlich auch irren.
Ja du irrst wie du oben lesen kannst. Sobald du strafmündig bist und das ist mit 14Jahren der Fall, kannst du auch einen Eintrag bekommen je nachdem was du angestellt hast
Und das ist in BY nicht anders als in NRW.
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Stichworte
bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund


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