AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Das stimmt so nicht ganz.
Ich denke du spielst auf Vollzugsbekanntmachung zu Art. 37 LStVG - Halten gefährlicher Tiere an
Diese Regelungen treffen nur auf Kat 1 Hunde (also in Bayern "nur" 3 Hunderassen)zu (die zu halten gibt es sehr viel bequemere Wege) Giftschlangen, Tiger, Löwen usw.
Und auch sonst stimmt nicht alles was auf den Polizeiseiten steht.
Korrektes Infomaterial gibt es an der Uni-Bibliothek Erlangen in der juristischen Abteilung. Dort finden sich auch oft im Archiv "Orginale".
Das Ärgerliche daran ist aber das selbst Ordnungsämter meist nicht den Gesetzestext im Orginal zur Verfügung haben und wenn ein Mitarbeiter in einer kleinen Gemeinde spontan sucht, dann immer auf "falsche" Aussagen aus Internet und anderen Bundesländern stößt.
|