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  #1 (permalink)  
Alt 21.06.2014, 12:38
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Das stimmt so nicht ganz.

Ich denke du spielst auf Vollzugsbekanntmachung zu Art. 37 LStVG - Halten gefährlicher Tiere an

Diese Regelungen treffen nur auf Kat 1 Hunde (also in Bayern "nur" 3 Hunderassen)zu (die zu halten gibt es sehr viel bequemere Wege) Giftschlangen, Tiger, Löwen usw.
Und auch sonst stimmt nicht alles was auf den Polizeiseiten steht.

Korrektes Infomaterial gibt es an der Uni-Bibliothek Erlangen in der juristischen Abteilung. Dort finden sich auch oft im Archiv "Orginale".
Das Ärgerliche daran ist aber das selbst Ordnungsämter meist nicht den Gesetzestext im Orginal zur Verfügung haben und wenn ein Mitarbeiter in einer kleinen Gemeinde spontan sucht, dann immer auf "falsche" Aussagen aus Internet und anderen Bundesländern stößt.
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  #2 (permalink)  
Alt 21.06.2014, 16:12
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Ich suchte "allgemeine" Regelungen zur Hundehaltung... nicht speziell für gefährliche...
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  #3 (permalink)  
Alt 21.06.2014, 21:42
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Ich suchte "allgemeine" Regelungen zur Hundehaltung... nicht speziell für gefährliche...
Meinst du evtl. Regelungen zum Halten eines Yorkshire Terriers, Labradors, Retrievers, Border Collies, oder was genau ?????
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  #4 (permalink)  
Alt 22.06.2014, 07:40
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Lee-Anne Beitrag anzeigen
Meinst du evtl. Regelungen zum Halten eines Yorkshire Terriers, Labradors, Retrievers, Border Collies, oder was genau ?????
Jetzt hast Du's!
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  #5 (permalink)  
Alt 22.06.2014, 18:49
Benutzerbild von Lee-Anne
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Jetzt hast Du's!
Und für dich wurde ja nun das gefunden, was du nicht mehr gesucht hast
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  #6 (permalink)  
Alt 22.06.2014, 09:48
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Ich suchte "allgemeine" Regelungen zur Hundehaltung... nicht speziell für gefährliche...
Meines Wissens gibt es die nicht - zumindest garantiert nicht in Bayern.

Auf Anhieb fällt mir nur die 20/40er Regelung ein, welche irgendwo/wie ein Stückchen greift. Alles was unter Kleinhund läuft, kann sich im Prinzip jedes Kind nach der Taschengeldregelung selbst anschaffen (wenn die Eltern mitspielen)

@Cira schöner Beitrag und so wahr
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  #7 (permalink)  
Alt 22.06.2014, 11:35
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Meines Wissens gibt es die nicht - zumindest garantiert nicht in Bayern.

Auf Anhieb fällt mir nur die 20/40er Regelung ein, welche irgendwo/wie ein Stückchen greift. Alles was unter Kleinhund läuft, kann sich im Prinzip jedes Kind nach der Taschengeldregelung selbst anschaffen (wenn die Eltern mitspielen)

@Cira schöner Beitrag und so wahr
Na, es gibt z.B. die Regelung Hund>50cm darf man erst ab 14 führen...

Nur finde ich keine zusammenhängende Verordnung...
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bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund


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